Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Die EU Kommission hat in der EU Bio Verordnung mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/2164 vom 17. Dezember 2019 zur Änderung der VO 889/2008 im Anhang II, Pflanzenkohle als Düngemittel/ Bodenverbesserer positiv gelistet. Somit kann EBC zertifizierte Pflanzenkohle (premium Qualität mit PAK <4mg/kg) in allen EU Ländern offiziell im Biolandbau eingesetzt werden. Mit dieser Entscheidung zeigt sich die EU-Bio-Gesetzgebung einmal mehr als Vorreiter bei der Umsetzung neuer nachhaltiger Methoden der Landbewirtschaftung. Die konventionelle Düngemittelverordnung hat sich zu diesem Schritt noch nicht durchringen können, obwohl die gezielte Verwendung von Pflanzenkohle nicht nur in der biologischen, sondern auch in der konventionellen Landwirtschaft den Aufwand an Düngemitteln reduzieren kann.
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