Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Im «Der Zürcher Bauer» vom 14. Februar 2020 ist nachfolgender Bericht «Ausblick auf die Biokontrollen 2020 aus der Sicht der bio.inspecta AG in Frick» erschienen. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Ausblick auf die Biokontrollen 2020 aus Sicht der bio.inspecta AG in Frick

Interne Saisonvorbereitung der Kontrollstelle

Ein reibungsloser Ablauf der Kontrollsaison setzt eine Vielzahl von Vorbereitungen voraus. Technische Anpassungen an den Erfassungs- und Meldesystemen, die Annahme der Kontrollaufträge aller Partner, sowie die Schulung des Kontrollpersonals sind dabei mitunter die wichtigsten.

Schulung des Kontrollpersonals

Zur Auffrischung von vorhandenen Kenntnissen-vor allem aber auch um allfällige Neuerungen des Regelwerks oder der Kontrollsysteme in den Wissensschatz der Kontrolleur*innen aufzunehmen, werden 3 intensive Schulungstage abgehalten. Neu rekrutiertes Fachpersonal durchläuft eine Grundausbildung, welche 8 Tage dauert.

Administrative Vorbereitung der Betriebe auf die neue Saison

Viele Betriebsleiter*innen nutzen die Zeit zwischen den Jahren dafür, sich auf der administrativen Ebene für die anstehende Biokontrolle vorzubereiten. Die Kunden der bio.inspecta AG erhalten die

«Vorbereitungscheckliste zur Biokontrolle»

Wer diese Liste abarbeitet und bei Fragen die Hotline Tel. 062 865 63 33 kontaktiert, verschafft sich eine hervorragende Ausgangslage für die anstehende Biokontrolle.

Änderungen im Regelwerk

Um die Betriebe auf die Änderungen des Regelwerks hinzuweisen, haben wir unseren Kunden die Informationsbroschüre «Das gilt neu im Biolandbau 2020» per Newsletter zugeschickt. Spürbar wurde unsere Hotline danach stärker frequentiert. Offene Fragen der Betriebsleiter* innen konnten aus dem Weg geräumt werden.

Häufige Fragen

Folgende Bio Suisse Neuerungen generierten häufige Fragen an der Hotline:

  • Stroh in Bioqualität muss ab 1.1.2021 zum Schutz und Mulch von Gemüse, Kräutern, Obst, Beeren, Reben, Zierpflanzen und Topfkräutern eingesetzt werden.
  • 90 Prozent des Wiederkäuerfutters muss aus CH-Knospe Produktion stammen.
  • Der Zukauf nicht biologischer, nulliparer weiblicher Jungtiere zur Zucht ist per 1.1.2020 nicht mehr erlaubt bei Rindern, Kleinwiederkäuern und Schweinen ohne Ausnahmebewilligung der Zertifizierungsstellen.
  • Biostroheinsatz ist bei Schweinen und Geflügel Pflicht.

Diese Auswahl an Fragen stellt keine abschliessende Liste dar.

Gut vorbereitet in die Kontrolle

Betriebe, welche untenstehende Vorgehensweisen praktizieren, werden erfahrungsgemäss mit wenig Problemen im Zusammenhang mit der Biokontrolle konfrontiert.

  • Akribisches Abarbeiten der bio. inspecta Broschüre «Vorbereitungscheckliste zur Biokontrolle»
  • Studium der Broschüre «das gilt neu im Biolandbau 2020»
  • Journale an stark frequentierten Orten platzieren mit Schreibzeug (Kühlschrank)
  • Rechtzeitiges Bereinigen der administrativen Aufgaben während der Vegetationsruhe (Belege aus Buchhaltungsordner kopieren)
  • Laufende Führung der Aufzeichnungen (Auslauf- , Behandlungsjournal, Feldkalender etc.)
  • Klärung offener Fragen an der Hotline der bio inspecta AG etc.

Auf eine erfolgreiche Saison

Schlussendlich wünschen wir all unseren Kunden ein gesundes und erfolgreiches Jahr. Die Hoffnung lebt auf gewinnbringende Wetterkonstellationen für die Schweizer Landwirtschaft. Wir freuen uns, bei den anstehenden Biokontrollen wieder auf konstruktive und zielführende Gespräche und wünschen allen einen reibungslosen Ablauf der notwendigen, qualitätssichernden Kontrollen.

Andreas Müller, bio.inspecta AG

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Ueli Steiner
+41 (0) 62 865 63 21
ueli.steiner@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Romandie

Rolf Schweizer
+41 (0) 21 552 29 99
rolf.schweizer@bio-inspecta.ch




Impressum:

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bio.inspecta Romandie
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+41 (0) 21 552 29 00
romandie@bio-inspecta.ch