Handhabung von TRACES NT für den Handel und Import von Bio-Ware | | Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Seit dem 01.01.2019 ist gemäss der Bio-Verordnung das System TRACES NT für Importe von Bio-Produkten von ausserhalb der EU zu verwenden. Kontrollbescheinigungen können nur noch auf TRACES NT erstellt und bearbeitet werden.
Eine Kontrollbescheinigung (COI = Certificate of Inspection) hat den Zweck, die Rückverfolgbarkeit von importierter Bio-Ware sicherzustellen und bildet den Aus- und Einfuhrprozess mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten ab.
Dieser Newsletter behandelt folgenden Fall:
| | - Händler, welche Bio-Produkte aus einem Drittland beschaffen und diese unverzollt an Kunden verkaufen.
| | Handhabung einer COI im System TRACES NT gemäss Information des BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) vom März 2020 | | Zum Prozess der Ausstellung einer COI und zur Rückverfolgbarkeit gehören folgende Punkte: | | - Die COI wird nach Ausstellung weder angepasst noch korrigiert.
- Die COI muss ausgestellt werden, bevor die Sendung das Ausfuhr- oder Ursprungs-Drittland verlässt. Zum Zeitpunkt der Ausstellung einer COI muss der Importeur somit bekannt sein, um das Feld «IMPORTEUR» korrekt ausfüllen zu können.
| | Auswirkungen dieser Information | | Ist der Importeur (= Verzoller der Ware) zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Drittland nicht bekannt, so ist es nicht möglich, die COI korrekt ausstellen zu lassen. Grund: das Feld «IMPORTEUR» kann nicht korrekt ausgefüllt werden.
Eine COI mit einer Bezeichnung im Feld «IMPORTEUR», die nicht dem tatsächlichen Importeur entspricht, ist somit nicht konform. Es besteht eine Abweichung zu den Anforderungen der Bio-Verordnung.
| | Die betroffene Bio-Ware kann folgendermassen konform importiert werden: | | - Die im Feld «IMPORTEUR» genannte Firma (Händler) importiert (=verzollt) die Ware selber und wird somit zum Importeur.
| | Achtung: Diese Vorgabe gilt auch für Teilkontrollbescheinigungen («Extract-COI»). | | Falls Sie zu dieser Vorgabe Fragen haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten des BLW: | | Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung Schwarzenburgstrasse 165 3003 Bern
Telefon +41 58 462 25 11
| | Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Hotline unter 062 865 63 45 für Auskünfte zur Verfügung.
Freundliche Grüsse | | bio.inspecta AG
Ueli Steiner +41 (0) 62 865 63 21 ueli.steiner@bio-inspecta.ch | | bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer +41 (0) 21 552 29 99 rolf.schweizer@bio-inspecta.ch | |
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