Handhabung von TRACES NT für den Handel und Import von Bio-Ware

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Seit dem 01.01.2019 ist gemäss der Bio-Verordnung das System TRACES NT für Importe von Bio-Produkten von ausserhalb der EU zu verwenden. Kontrollbescheinigungen können nur noch auf TRACES NT erstellt und bearbeitet werden.

Eine Kontrollbescheinigung (COI = Certificate of Inspection) hat den Zweck, die Rückverfolgbarkeit von importierter Bio-Ware sicherzustellen und bildet den Aus- und Einfuhrprozess mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten ab.

Dieser Newsletter behandelt folgenden Fall:

  • Händler, welche Bio-Produkte aus einem Drittland beschaffen und diese unverzollt an Kunden verkaufen.

Handhabung einer COI im System TRACES NT gemäss Information des BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) vom März 2020

Zum Prozess der Ausstellung einer COI und zur Rückverfolgbarkeit gehören folgende Punkte:

  • Die COI wird nach Ausstellung weder angepasst noch korrigiert.
  • Die COI muss ausgestellt werden, bevor die Sendung das Ausfuhr- oder Ursprungs-Drittland verlässt. Zum Zeitpunkt der Ausstellung einer COI muss der Importeur somit bekannt sein, um das Feld «IMPORTEUR» korrekt ausfüllen zu können.

Auswirkungen dieser Information

Ist der Importeur (= Verzoller der Ware) zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Drittland nicht bekannt, so ist es nicht möglich, die COI korrekt ausstellen zu lassen. Grund: das Feld «IMPORTEUR» kann nicht korrekt ausgefüllt werden.

Eine COI mit einer Bezeichnung im Feld «IMPORTEUR», die nicht dem tatsächlichen Importeur entspricht, ist somit nicht konform. Es besteht eine Abweichung zu den Anforderungen der Bio-Verordnung.

Lösung

Die betroffene Bio-Ware kann folgendermassen konform importiert werden:

  • Die im Feld «IMPORTEUR» genannte Firma (Händler) importiert (=verzollt) die Ware selber und wird somit zum Importeur.

Achtung: Diese Vorgabe gilt auch für Teilkontrollbescheinigungen («Extract-COI»).

Falls Sie zu dieser Vorgabe Fragen haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten des BLW:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern

Telefon +41 58 462 25 11

bio@blw.admin.chxgbadmin

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Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

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