Import von Bio-Produkten – Neue Regelungen betreffend Freigabe von COI’s | | Guten Tag
Die Zertifizierungsstellen wurden vom Bundesamt für Landwirtschaft angewiesen, das Freigabeverfahren von Kontrollbescheinigungen (Certificate Of Inspection, COI) im TRACES NT folgendermassen anzupassen: | | bio.inspecta darf die COI erst freigeben, wenn die Ware in der Schweiz eingetroffen ist.
Anmerkung: Bisher wurde die COI anhand der Transportdokumente etc. geprüft, sobald sie im TRACES NT mit Status «Erklärung der ausstellenden Stelle unterzeichnet» vorlag. | | Für Sie als Importeur von Bio-Produkten aus Drittländern bedeutet dies: | | Sobald die Bio-Ware in der Schweiz eingetroffen ist, senden Sie uns eine E-Mail | | - die Nummer der COI, und
- Transportdokument und/oder Lieferschein (falls nicht bereits im TRACES-COI hinterlegt)
| | Verfügt die bio.inspecta über das (vollständige) Mail, darf sie die COI in TRACES NT prüfen.
Die Vermarktung oder die Verarbeitung des entsprechenden Produktes kann (wie bisher) erst nach der Freigabe der COI erfolgen.
bio.inspecta bearbeitet die COI-Freigabegesuche an jedem Werktag.
| | Bitte beachten Sie, dass durch diese neue Regelung die gesamte Bearbeitung über das TRACES-System durchgeführt wird. Die Kopie mit bio.inspecta-Signatur wird bei der jeweiligen TRACES-COI abgelegt, dadurch werden keine inspectanet-Einträge mehr erstellt. Das «inspectanet Import-Kontrollbescheinigungen» wird nicht weitergeführt (ausgenommen sind bereits bestehenden Einträge). | | Wir bitten Sie, diese neue Verfahrensanweisung zur Kenntnis zu nehmen und in Ihren internen Prozessen entsprechend zu implementieren.
Freundliche Grüsse | | bio.inspecta AG
Ueli Steiner +41 (0) 62 865 63 21 | E-Mail | | bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer +41 (0) 21 552 29 99 | E-Mail | |
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