Neu findet sich die «Länderliste» und die «Liste anerkannter Zertifizierungsstellen und Kontrollbehörden ausserhalb der Länderliste» in der neuen «Verordnung des BLW über die biologische Landwirtschaft SR 910.184». Zertifizierungsstellen im Ausland, die von der EU anerkannt wurden, werden im Schweizer Bio-Regelwerk allerdings nicht mehr gelistet, sondern sind automatisch auch von der Schweiz anerkannt. Massgebend ist die Liste gemäss Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dez. 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
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