Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel | | Neues Sanktionsreglement BAlV | | Guten Tag
Seit dem 1. Januar 2021 ist das neue Sanktionsreglement des BLW für die Zertifizierung gemäss Berg- und Alp-Verordnung in Verarbeitung und Handel in Kraft.
| | Dies hat für Betriebe, die gemäss BAlV zertifiziert sind, ein paar wesentliche Neuerungen zur Folge. Im Anschluss eine kurze Übersicht dazu: | | - Das Sanktionsreglement definiert, wie die festgestellten Abweichungen von der Zertifizierungsstelle sanktioniert werden müssen. Typische Abweichungen sind detailliert beschrieben, ansonsten gilt die prinzipielle Beschreibung von Abweichungen mit den entsprechenden Sanktionsstufen.
- Fristen: Im Falle von Abweichungen mit Sanktionsstufe B muss eine Rückmeldung des sanktionierten Betriebes innerhalb von maximal 30 Tagen erfolgen. Das Nicht-Einhalten dieser Frist führt umgehend zu einer Verschärfung der Sanktionsstufe, z.B. von B zu C.
- Eine Sanktion C wiederum führt automatisch zu einem eingeschriebenen Brief an die zuständigen Behörden (Kant. Labor und BLW). Im Weiteren muss die betroffene Ware sofort vorsorglich gesperrt werden und der Betrieb muss gleichzeitig seine Kunden über den Fall informieren.
- Wiederholungsfall: Wird eine Abweichung wiederholt festgestellt, so muss die Sanktion um eine Stufe verschärft werden. Als Wiederholungsfall gilt: Der gleiche Verstoss innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen oder die fehlende Erfüllung einer Auflage innerhalb der gesetzten Frist.
| | Wir sind als Zertifizierungsstelle strikte an die Vorgaben des Sanktionsreglements gebunden. Wir haben keinen Spielraum in Bezug auf die Sanktionsstufen, die Fristen oder die zu treffenden Massnahmen.
bio.inspecta ist bestrebt, Fristen die ungenutzt abzulaufen drohen, frühzeitig anzumahnen. Ist die Frist ungenutzt abgelaufen, müssen wir als Zertifizierungsstelle zwingend handeln. Dies hat Zusatzkosten und -aufwand zur Folge.
Eine gute Vorbereitung ist Voraussetzung für ein Audit ohne (oder mit nur geringfügigen) Abweichungen. Wir stellen Ihnen im inspectanet eine Vorbereitungs-Checkliste zur Verfügung, damit Sie sich optimal auf die Audits vorbereiten können.
| | Sollte es Ihnen nicht möglich sein das Audit gut vorzubereiten (z.B. aus Zeitgründen), empfehlen wir die Hilfe eines QM-Beratungsunternehmens beizuziehen. Gerne empfehlen wir ihnen geeignete Adressen auf Nachfrage.
Wir freuen uns über jedes Audit, das wir ohne Abweichungen abschliessen können. Das Bearbeiten von Abweichungen ist weder für Sie noch für uns von Interesse.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Hotline unter +41 (0) 62 865 63 45 jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.
Freundliche Grüsse | | bio.inspecta AG
Ueli Steiner +41 (0) 62 865 63 21 | E-Mail | | bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer +41 (0) 21 552 29 99
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