Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel

Probenahmekampagne 2021 an Bio-Produkten

Guten Tag

Als Zertifizerungsstelle ist bio.inspecta AG gemäss Art. 30a der Bio-Verordnung verpflichtet, Proben zu entnehmen und diese auf Rückstände von nicht erlaubten Stoffen zu prüfen und zu analysieren. Die Anzahl der Proben soll mindestens der Anzahl von 5% der kontrollierten Unternehmen entsprechen. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über den Ablauf.

Art. 30a der Bio-Verordnung

Die Auswahl der Proben und das Analysespektrum richten sich nach der Beurteilung der Gesamtsituation, die von bio.inspecta vorgenommen wird.

Die Schwerpunkte im laufenden Jahr wurden wie folgt gesetzt:

  • Ethylenoxid bei Sesam, Gewürzen und -mischungen sowie Kräutern mit Herkunft Indien, Ägypten, Afrika.
  • Phosphonsäure/Fosteyl-Al bei Frisch- und Lagergemüse vorzugsweise aus dem Inland.
  • Chlormequat/Mepiquat bei Getreide, Müllereierzeugnissen und Ölsaaten mit Herkunft oder Handel über «Schwarzmeerregion».
  • Nitrat und Nitrit in Wurstwaren und Bündnerfleisch.
  • Piperonylbutoxid bei Getreide und Müllereiprodukten mit Herkunft Inland und europäisches Ausland.
  • Pestizidscreening bei Getreide und Demeter-Produkten, Verdachtsfälle.

Durchführung der Probenahme:

Die Proben können während einer Bio-Kontrolle oder unabhängig davon, genommen werden. Falls Ihr Betrieb für die diesjährige Stichprobe ausgewählt wurde, kontaktiert Sie unser Probenehmer vorgängig, um das Vorgehen zu besprechen.

Wichtig:

Es handelt sich immer um Stichproben, nicht um repräsentative Muster.

Kosten:

Für die betroffenen Betriebe entstehen durch diese Probenahmen im Normalfall keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten der gesamten Kampagne werden mit einer Pauschale gedeckt, die allen Betrieben, die sich gemäss Bio-Verordnung zertifizieren lassen, in Rechnung gestellt wird (siehe Position «Grundbetrag Rückstandsanalysen» auf Ihrer Rechnung).

Sollte in einer Probe ein unerlaubter Rückstand nachgewiesen werden, so müssen wir den Fall entsprechend der folgenden Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft bearbeiten.

Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft

Die dadurch entstehenden Kosten inkl. Probenahme- und Analysekosten werden dem Besitzer der Ware (zum Zeitpunkt der Probenahme) in Rechnung gestellt.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Verantwortliche für Probenahmekampagne gerne zur Verfügung:

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Ulrike Zdralek
+41 (0) 62 865 63 27

E-Mail

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Ueli Steiner
+41 (0) 62 865 63 21

E-Mail

bio.inspecta Romandie

Rolf Schweizer
+41 (0) 21 552 29 99

E-Mail




Impressum:

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