Für andere Gründe, insbesondere Einzel- und Ersatztiere kann keine Bewilligung erteilt werden. Auch ausgenommen sind Hauptrassen wie Holstein, Brown-Swiss und Limousin. Für ein Ersatzkalb (Mutter- oder Ammenkuhhaltung) ist lediglich eine Meldung an bio.inspecta nötig.
Bitte beachten Sie, dass bio.inspecta maximal 40% des gewünschten Endbestandes bewilligen kann.
In Anbetracht des austrocknenden Biotier-Markts, empfehlen wir Ihnen die intensive Nutzung der Biobörse und eine ausreichende Remontierung der eigenen Bestände.
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