Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Ausnahmebewilligungen für konventionelle Tiere

Guten Tag

Seit dem 1. Januar 2021 verlangen die Bio Suisse-Richtlinien, dass nur noch Bio-Tiere zugekauft werden dürfen. Die vorherige 10%-Regel wurde aufgehoben. Der Zukauf von konventionellen Tieren ist nur mit einer gültigen Ausnahmebewilligung der bio.inspecta möglich.

Für die Bewilligung einer Anfrage muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Erhebliche Ausweitung der Haltung (+ mind. 20% Tiere)
  • Rasseumstellung (Bsp. Grauvieh statt Limousin)
  • Aufbau eines neuen Zweiges der Tierproduktion (Bsp. neu Schafhaltung geplant)
  • Gefahr, dass eine Rasse verloren geht inkl. Nischenrassen (ProSpecieRara)

Für andere Gründe, insbesondere Einzel- und Ersatztiere kann keine Bewilligung erteilt werden. Auch ausgenommen sind Hauptrassen wie Holstein, Brown-Swiss und Limousin.
Für ein Ersatzkalb (Mutter- oder Ammenkuhhaltung) ist lediglich eine Meldung an bio.inspecta nötig.

Bitte beachten Sie, dass bio.inspecta maximal 40% des gewünschten Endbestandes bewilligen kann.

In Anbetracht des austrocknenden Biotier-Markts, empfehlen wir Ihnen die intensive Nutzung der Biobörse und eine ausreichende Remontierung der eigenen Bestände.

Biobörse

Eingehende Anfragen zu konventionellem Tierzukauf werden innerhalb von 3–4 Arbeitstagen bearbeitet. Bei Fragen melden Sie sich bitte an der Hotline Landwirtschaft.

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