Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel | | Neues Verrechnungsmodell für die Stichprobenkontrollen gemäss Bio-Verordnung | | Guten Tag
Wir möchten Sie mit diesem Newsletter über eine Änderung bei der Verrechnung der unangemeldeten Stichprobenkontrollen per 2022 informieren.
Die Bio-Verordnung regelt in Art. 30 Absatz 2, dass die Zertifizierungsstellen zusätzlich zu den regulären Kontrollen sog. «Stichprobenkontrollen» durchführen. Die Stichprobenkontrollen müssen bei mindestens 10% der Unternehmen durchgeführt werden, die gemäss der Bio-Verordnung zertifiziert sind. Die Stichprobenkontrollen werden von bio.inspecta unangemeldet durchgeführt. | | Bisher wurden diese Kontrollen strikte nach Aufwand an die Kunden in Rechnung gestellt, die von der Stichprobe erfasst wurden. Die Idee war, dass sich die Kosten im Durchschnitt über die Jahre hinweg auf alle Kunden einigermassen gleich verteilen würden.
Dennoch warf die Verrechnung dieser Kontrollen immer wieder Fragen auf. Dies hat uns nun dazu bewogen, das Verrechnungsmodell per 2022 für die Stichprobenkontrollen anzupassen. Die dadurch verursachten Kosten werden künftig mittels Pauschale gedeckt, die jedem Betrieb jährlich in Rechnung gestellt wird, der sich gemäss der Bio-Verordnung zertifizieren lässt. Die Pauschale ist nach Auditgrösse abgestuft: | | Mini-Audit: Kleinaudit: Mittleres Audit: Grossaudit: | | CHF 20.–/Zertifizierung/Jahr CHF 30.–/Zertifizierung/Jahr CHF 50.–/Zertifizierung/Jahr CHF 100.–/Zertifizierung/Jahr | | Die Pauschale deckt die normalen Kosten der Stichprobenkontrollen ab, sofern keine oder nur geringfügigen Abweichungen (Abweichungen mit Sanktion A) festgestellt werden. Der Aufwand, welcher aufgrund von grösseren Abweichungen entsteht, wird den Betrieben verrechnet, bei welchen die entsprechenden Abweichungen festgestellt werden. | | Das neue Verrechnungsmodell verursacht für Sie also keine neuen Kosten. Die bestehenden Kosten werden neu gleichmässig über die Jahre verteilt, statt dass sie vollständig in jenem Jahr verrechnet werden, in dem eine Stichprobenkontrolle stattfindet. Das neue Modell verbessert somit auch Ihre Budget-Planungssicherheit. | | Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. | | bio.inspecta AG
Ueli Steiner Geschäftsführer +41 (0) 62 865 63 21 | E-Mail | | bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer Geschäftsführer Romandie +41 (0) 21 552 29 99 | E-Mail | |
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