Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Wichtigste Neuerungen in den Richtlinien

Guten Tag

Kaum neigt sich das Jahr dem Ende entgegen, gilt es schon wieder den Fokus auf das nächste zu richten.

Aus unserer Sicht als Kontroll- und Zertifizierungsstelle, wurden die Richtlinien Biolandbau durch die Betriebe wiederum mehrheitlich vorbildlich eingehalten. Da sich stets alles in Bewegung befindet, stehen für die Kontrollsaison einige Neuerungen an. Diese werden im Heft Bioaktuell 10/2021 veröffentlicht.

Um den Rahmen dieser Kurzinformation an Sie nicht zu sprengen, weisen wir nur kurz auf markante Neuerungen hin.

Wichtigste Neuerungen in den Richtlinien

Ab 1.1.2022 darf den Wiederkäuern ausschliesslich Schweizer Knospe Futter verfüttert werden. Ausnahmen gelten beim Einsatz von inländischen Nebenprodukten der Trocken- und Schälmüllerei in Knospe Qualität in Mischungen mit ausländischen Mühlennebenprodukten. Biokompatible Futtermittel (Importknospe-, BioV- und EU Biofutter), welche innerhalb der erlaubten Bio Suisse Limite (10%) bis am 31.12.2021 zugekauft wurden, können noch bis Ende der Winterfütterung 2021/2022 aufgebraucht werden.

Ab 1.1.2022 darf den Wiederkäuern nur noch 5% Ergänzungs- also Kraftfutter verabreicht werden. Ausgenommen davon ist der Einsatz von Müllerei-Nebenprodukten.

Es wird keine Veränderung in der Bearbeitung von Ausnahmegesuchen zum Zukauf von nicht biologischem Raufutter geben. Diese werden im «Kriterienkatalog für Ausnahmebewilligungen» ausführlich beschrieben.

Untenstehend möchten wir Sie auf Regelwerkanpassungen per 1.1.2022 aufmerksam machen, welche an dieser Stelle nicht detailliert beschrieben werden.

Diese Liste ist nicht abschliessend.

  • Mastschweinefütterung ab 1.1.2022 ausschliesslich mit 100% Biofutter – Ausnahme Molkereiabfälle.
  • Ansäuerung der Milch ist ausschliesslich mit Joghurt-, Sauermilch- und Kefirkulturen zur Tränkung erlaubt.
  • Der Aussenklimabereich für Lege- und Junghennen muss mit Sitzstangen ausstaffiert sein.
  • Aufzucht der Lämmer während der ersten 35 Tagen mit Kuh- oder Ziegenmilch ist erlaubt.
  • Anrechenbarkeit mehrerer Gründüngungskulturen als ganzjährige Begrünung der Fruchtfolgefläche.
  • Kupfereinsatz im Rebbau: Höchstmenge von 3 kg Reinkupfer pro ha gesamtbetriebliche Rebfläche/Jahr bilanziert auf 5 Jahre darf nicht überschritten werden.
  • Einführungskurse: fachspezifische/biospezifische Angebote der Anbauverbände oder der regionalen Mitgliedorganisationen können angerechnet werden.
  • Bio Weide Beef-Scheuermöglichkeiten für alle Mastrinder.

Für Fragen steht unsere Hotline zur Verfügung (s. unten).

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Unsere Hotline steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Kontrolle und Zertifizierung zur Verfügung. Das Hotline-Team besteht ausschliesslich aus erfahrenen und richtliniensicheren Praktiker*innen. Damit werden Ihre Fragen zeitnah, kompetent, praxisgerecht und kundenfreundlich beantwortet.

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Es ist für die bio.inspecta ein grosses Anliegen, Ihnen damit einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Martin Schmutz
Bereichsleiter Landwirtschaft

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