Fachinformation Bereich Landwirtschaft | | Wechsel in der Regionalleitung GR, GL, TI / Wichtigste Neuerungen in den Richtlinien | | Guten Tag
Gerne orientieren wir Sie in der Anlage über den Wechsel in der Regionalleitung GR, GL, TI auf den 1.1.2022 aufgrund der Pensionierung von Simon Raguth Tscharner-Patt. | | Wir freuen uns sehr, dass wir eine optimale Nachfolgelösung gefunden haben und wünschen Simon Raguth Tscharner jun. bereits heute alles Gute, viel Freude und das nötige Fingerspitzengefühl in seiner neuen Funktion.
| | Wichtigste Neuerungen in den Richtlinien | | Kaum neigt sich das Jahr dem Ende entgegen, gilt es schon wieder den Fokus auf das nächste zu richten.
Aus unserer Sicht als Kontroll- und Zertifizierungsstelle, wurden die Richtlinien Biolandbau durch die Betriebe wiederum mehrheitlich vorbildlich eingehalten. Da sich stets alles in Bewegung befindet, stehen für die Kontrollsaison einige Neuerungen an. Diese werden im Heft Bioaktuell 10/2021 veröffentlicht.
Um den Rahmen dieser Kurzinformation an Sie nicht zu sprengen, weisen wir nur kurz auf markante Neuerungen hin.
Ab 1.1.2022 darf den Wiederkäuern ausschliesslich Schweizer Knospe Futter verfüttert werden. Ausnahmen gelten beim Einsatz von inländischen Nebenprodukten der Trocken- und Schälmüllerei in Knospe Qualität in Mischungen mit ausländischen Mühlennebenprodukten. Biokompatible Futtermittel (Importknospe-, BioV- und EU Biofutter), welche innerhalb der erlaubten Bio Suisse Limite (10%) bis am 31.12.2021 zugekauft wurden, können noch bis Ende der Winterfütterung 2021/2022 aufgebraucht werden.
Ab 1.1.2022 darf den Wiederkäuern nur noch 5% Ergänzungs- also Kraftfutter verabreicht werden. Ausgenommen davon ist der Einsatz von Müllerei-Nebenprodukten.
Es wird keine Veränderung in der Bearbeitung von Ausnahmegesuchen zum Zukauf von nicht biologischem Raufutter geben. Diese werden im «Kriterienkatalog für Ausnahmebewilligungen» ausführlich beschrieben.
Untenstehend möchten wir Sie auf Regelwerkanpassungen per 1.1.2022 aufmerksam machen, welche an dieser Stelle nicht detailliert beschrieben werden.
| | Diese Liste ist nicht abschliessend. | | - Mastschweinefütterung ab 1.1.2022 ausschliesslich mit 100% Biofutter – Ausnahme Molkereiabfälle.
- Ansäuerung der Milch ist ausschliesslich mit Joghurt-, Sauermilch- und Kefirkulturen zur Tränkung erlaubt.
- Der Aussenklimabereich für Lege- und Junghennen muss mit Sitzstangen ausstaffiert sein.
- Aufzucht der Lämmer während der ersten 35 Tagen mit Kuh- oder Ziegenmilch ist erlaubt.
- Anrechenbarkeit mehrerer Gründüngungskulturen als ganzjährige Begrünung der Fruchtfolgefläche.
- Kupfereinsatz im Rebbau: Höchstmenge von 3 kg Reinkupfer pro ha gesamtbetriebliche Rebfläche/Jahr bilanziert auf 5 Jahre darf nicht überschritten werden.
- Einführungskurse: fachspezifische/biospezifische Angebote der Anbauverbände oder der regionalen Mitgliedorganisationen können angerechnet werden.
- Bio Weide Beef-Scheuermöglichkeiten für alle Mastrinder.
| | Für Fragen steht unsere Hotline zur Verfügung (s. unten).
| | Preisliste Landwirtschaft 2022 | | bio.inspecta und q.inspecta bürgen für Ihre Glaubwürdigkeit – mit kompetentem Service zu fairen Preisen. Mit einem Klick finden Sie auf unserer Homepage die Preisliste Landwirtschaft 2022. | | Hotline Bereich Landwirtschaft – ein grosser Mehrwert für Sie | | Unsere Hotline steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Kontrolle und Zertifizierung zur Verfügung. Das Hotline-Team besteht ausschliesslich aus erfahrenen und richtliniensicheren Praktiker*innen. Damit werden Ihre Fragen zeitnah, kompetent, praxisgerecht und kundenfreundlich beantwortet. | | Hotline Frick Tel. +41 (0) 62 865 63 33
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Martin Schmutz Bereichsleiter Landwirtschaft
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