Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel

Probenahmekampagne 2022 und Meldung von Rückstandsfällen bei Bio-Produkten

Guten Tag

Als Zertifizierungsstelle ist bio.inspecta AG gemäss Art. 30a der Bio-Verordnung verpflichtet, Proben zu entnehmen und diese auf Rückstände von nicht erlaubten Stoffen zu prüfen und zu analysieren. Die Anzahl der Proben soll mindestens der Anzahl von 5% der kontrollierten Unternehmen entsprechen. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über den Ablauf.

Art. 30a der Bio-Verordnung

Die Auswahl der Proben und das Analysespektrum richten sich nach der Beurteilung der Gesamtsituation, die von bio.inspecta vorgenommen wird.

Die Schwerpunkte im laufenden Jahr wurden wie folgt gesetzt:

  • Ethylenoxid bei Sesam, Gewürzen und Kräutern mit Herkunft Asien, Ägypten, Afrika, USA.
  • Phosphonsäure/Fosteyl-Al bei Frisch- und Lagergemüse vorzugsweise aus dem Inland.
  • Chlormequat/Mepiquat bei Getreide, Müllereierzeugnissen und Ölsaaten mit Herkunft oder Handel über «Schwarzmeerregion».
  • Keimhemmer Maleinsäurehydrazid und 1,4-Dimethylnaphthalin bei Kartoffeln und Lagergemüse.
  • Pestizidscreening bei Getreide und Demeter-Produkten.

Durchführung der Probenahme:

Die Proben können während einer Bio-Kontrolle oder unabhängig davon genommen werden. Falls Ihr Betrieb für die diesjährige Stichprobe ausgewählt wurde, kontaktiert Sie unser Probenehmer vorgängig, um das Vorgehen zu besprechen.

Wichtig:

Es handelt sich immer um Stichproben, nicht um repräsentative Muster.

Kosten:

Für die betroffenen Betriebe entstehen durch diese Probenahmen im Normalfall keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten der gesamten Kampagne werden mit einer Pauschale gedeckt, die allen Betrieben, die sich gemäss Bio-Verordnung zertifizieren lassen, in Rechnung gestellt wird (siehe Position «Beitrag an Probenahmekampagne» auf Ihrer Rechnung).

Sollte in einer Probe ein unerlaubter Rückstand nachgewiesen werden, so müssen wir den Fall entsprechend der folgenden Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft bearbeiten.

Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft

Die dadurch anfallenden Kosten werden dem Besitzer der Ware (zum Zeitpunkt der Probenahme) in Rechnung gestellt.

Bei Fragen zu den Probenahmen, steht Ihnen Herr Michel Suter gerne zur Verfügung.

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Michel Suter
+41 (0) 62 552 10 23

E-Mail


Meldung von Rückstandsfällen:

Rückstände, die im Rahmen Ihrer internen Qualitätssicherung auftreten, sind gemäss oben genannter Weisung meldepflichtig. Bitte verwenden Sie dafür das Meldeformular des Bundes.
Die Meldungen sind zu senden an rueckstandsfaelle@bio-inspecta.ch.

Meldeformular
Mail an rueckstansfaelle@bio-inspecta.ch

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Ueli Steiner
+41 (0) 62 865 63 21

E-Mail

bio.inspecta Romandie

Rolf Schweizer
+41 (0) 21 552 29 99

E-Mail




Impressum:

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