Die Schweiz schliesst sich dem Schreiben der EU-Kommission an, ohne eine eigene Formulierung der Anweisung zu erstellen.
Wird eine Sendung gemäss dieser neuen Anweisung beprobt und analysiert, so ist die Zertifizierungsstelle im Drittland angewiesen, die Dokumentation zur Probe und Analyse im TRACES zu hinterlegen, zusammen mit den anderen Dokumenten, welche für eine COI im TRACES hinterlegt werden müssen. Die Schweizer Importeure dürften in Zukunft somit vermehrt solche Analyse-Dokumentationen im TRACES vorfinden.
Für die Schweizer Zertifizierungsstellen ergeben sich aus der Anweisung keine neu zu treffenden Massnahmen. Die Anweisung sollte einen Beitrag zur Konformität von Bio-Produkte aus den im Schreiben bezeichneten Ländern leisten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
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