Guten Tag
Im Folgenden möchten wir Sie über die Neuerungen im Schweizer Bio-Regelwerk per 2023 informieren. Die Schweiz hat die neue EU-Öko-Verordnung 2018/848 teilweise nachvollzogen. Die Änderungen sind jedoch wenig einschneidend. Über die Änderung in Bezug auf die Aromen haben wir bereits vorsorglich am 21.10.2022 provisorisch informiert. Diese tritt nun in Kraft. |