Fachinformation: Bereich Verarbeitung und Handel | | Sehr geehrte Damen und Herren | | Importe aus dem Drittland | | Die EU-Kommission hat neue Vorgaben für risikobasierte Zusatzkontrollen für Importe von Bio-Produkten in die EU für das Jahr 2023 erarbeitet.
Das BLW hat uns am 31.01.2023 informiert, dass das folgende Dokument für die Schweiz ab dem 1. Februar 2023 bis am 31. Dezember 2023 für den Import von Bio-Produkte obligatorischen Charakter hat.
| | Zusammenfassung der Inhalte des Dokumentes: | | Für folgende Import-Situationen von Bio-Produkten müssen spezielle Massnahmen getroffen werden:
(Liste ist in der Originalsprache Englisch)
| | Die speziell zu treffenden Massnahmen bei den oben bezeichnete Produkten sind wie folgt:
• Die bio.inspecta zählt jeden Import gemäss obiger Tabelle. Trifft ein Import auf eine Stichprobe (10-20% gemäss Tabelle oben), wird eine Stichprobe veranlasst.
| | Was passiert, wenn die Sendung einer Stichprobe unterworfen wird? | | Der betroffene Importeur wird informiert, dass die COI erst nach Vorliegen
- eines Analyseresultates und - einer systematischen und kompletten Dokumentenprüfung
freigegeben werden kann. Folgende Punkte gilt es dabei zu beachten:
• Analytische Prüfung einer repräsentativen Probe | | - Der Importeur hat die Möglichkeit, die Probe selber zu entnehmen oder aber bio.inspecta damit zu beauftragen. - Die Probenahme muss repräsentativ sein. Massgebend dazu ist die EU-Richtlinie 2002/63/EG vom 11. Juli 2002 (bei Futtermitteln gemäss der EU VO 691/2013). Eine Zusammenfassung des Dokuments findet sich auf dem inspectanet (auf Deutsch): | | - Die Analyse muss ein Pestizid-Screening sein, welches Ethylenoxid beinhaltet. Das Labor muss entsprechend akkreditiert sein. - Achtung: zum Analyseresultat gehört ein ausführliches Probenahmeprotokoll, welches plausibel darlegt, dass die Probenahme gemäss den Prinzipien der EU-Richtlinie 2002/63/EG erfolgt ist (bei Futtermitteln gemäss der EU VO 691/2013). Das Protokoll muss für jede Probe die Identifizierung der Sendung enthalten (Losnummer und Nummer der COI). | | • Des Weiteren wird eine komplette Dokumenten-Prüfung für die Sendung durchgeführt: | | - Prüfung der COI (Standard-Verfahren). - Zolldokumente. - Lieferschein und Rechnung, Transportdokumente. - Sichtung allfälliger bestehender Analysen, welche die COI der entsprechenden Sendung begleiten.
| | Erst wenn sich die bio.inspecta nach Prüfung der Unterlagen davon überzeugen konnte, dass alle Anforderungen erfüllt sind, kann die COI freigegeben werden.
Die Kosten der Prüfungen und allfälliger Probenahmen und Analysen werden dem importierenden Betrieb gemäss Aufwand in Rechnung gestellt. Basis dazu bildet wie immer unsere offizielle Preisliste: | | Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an: | | bio.inspecta AG Nicole Frey +41 (0)62 865 63 35 | E-Mail | | bio.inspecta Romandie Sophie Morel +41 (0)21 552 29 01
| E-Mail | |
|
Member of:
|
|
|
|
|
|