Guten Tag
Auf Ihrem Betrieb führen wir in diesem Jahr zusammen mit der Biokontrolle eine Grund-kontrolle Pflanzenbau (ÖLN und falls angemeldet GMF) durch. Die Direktzahlungsverordnung verlangt für die ÖLN Kontrolle bei Betrieben mit Nährstoffbilanz-pflicht eine abgeschlossene Nährstoffbilanz 2022. Für die Kontrolle des Programms «Graslandbasierte Milch- und Fleisch-produktion (GMF)» wird bei Futterbilanzpflicht eine abgeschlossene Futterbilanz 2022 geprüft. Diese Bilanzen müssen vor der Biokontrolle gerechnet werden und am Kontrolltermin bereits vorliegen. Am Kontrolltermin fehlende Bilanzen führen direkt zu einer Kürzung von CHF 200.– der Direktzahlungen.
Mit der beiliegenden «Checkliste Nährstoff- und Futterbilanzen» können Sie herausfinden, ob Sie für Ihren Betrieb eine Nährstoffbilanz und/oder Futterbilanz benötigen. Falls ja, steht es Ihnen frei, bei welcher Stelle Sie diese rechnen lassen. Mit dem beiliegenden Formular «Auftrag für die Berechnung von Bilanzen» können Sie bio.inspecta mit der Berechnung der notwendigen Bilanz beauftragen. Wir versichern Ihnen die Bilanzen vor dem Kontrolltermin für Sie zu rechnen und stellen Ihnen diese gerne per Post zu.
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