Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel

Probenahmekampagne 2023 und Meldung von Rückstandsfällen bei Bio-Produkten

Guten Tag

Als Zertifizierungsstelle ist bio.inspecta AG gemäss Art. 30a der Bio-Verordnung verpflichtet, Proben zu entnehmen und diese auf Rückstände von nicht erlaubten Stoffen zu prüfen und zu analysieren. Die Anzahl der Proben soll mindestens der Anzahl von 5% der kontrollierten Unternehmen entsprechen. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über den Ablauf.

Art. 30a der Bio-Verordnung

Die Auswahl der Proben und das Analysespektrum richten sich nach der Beurteilung der Gesamtsituation, die von bio.inspecta vorgenommen wird.

Die Schwerpunkte im laufenden Jahr wurden wie folgt gesetzt:

  • Phosphonsäure/Fosetyl bei Frisch- und Lagergemüse, Getreide und Ölsaaten vorzugsweise aus dem Inland.
  • Chlormequat/Mepiquat bei Getreide, Müllereierzeugnissen und Ölsaaten mit Herkunft oder Handel über «Schwarzmeerregion».
  • Keimhemmer Maleinsäurehydrazid und 1,4-Dimethylnaphthalin bei Kartoffeln und Lagergemüse.
  • Pestizidscreening bei Getreide, Früchten, Gemüse und Demeter-Produkten.

Durchführung der Probenahme:

Die Proben können während einer Bio-Kontrolle oder unabhängig davon genommen werden. Falls Ihr Betrieb für die diesjährige Stichprobe ausgewählt wurde, kontaktiert Sie unser Probenehmer vorgängig, um das Vorgehen zu besprechen.

Wichtig:

Es handelt sich immer um Stichproben, nicht um repräsentative Muster.

Kosten:

Für die betroffenen Betriebe entstehen durch diese Probenahmen im Normalfall keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten der gesamten Kampagne werden mit einer Pauschale gedeckt, die allen Betrieben, die sich gemäss Bio-Verordnung zertifizieren lassen, in Rechnung gestellt wird (siehe Position «Beitrag an Probenahmekampagne» auf Ihrer Rechnung).

Sollte in einer Probe ein unerlaubter Rückstand nachgewiesen werden, so müssen wir den Fall entsprechend der folgenden Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft bearbeiten.

Weisung des Bundesamtes für Landwirtschaft

Die dadurch anfallenden Kosten werden dem Besitzer der Ware (zum Zeitpunkt der Probenahme) in Rechnung gestellt.

Bei Fragen zu den Probenahmen, stehen Ihnen Herr Michel Suter,
Herr Ivo Bachmann und Herr Pascal Gerber gerne zur Verfügung.

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Michel Suter

+41 (0) 62 552 10 23

E-Mail

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Ivo Bachmann

+41 (0) 62 552 10 52

E-Mail

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Pascal Gerber

+41 (0) 21 552 29 04

E-Mail

Meldung von Rückstandsfällen:

Rückstände, die im Rahmen Ihrer internen Qualitätssicherung auftreten, sind gemäss oben genannter Weisung meldepflichtig. Bitte verwenden Sie dafür das Meldeformular des Bundes.
Die Meldungen sind zu senden an rueckstandsfaelle@bio-inspecta.ch.

Meldeformular
Mail an rueckstandsfaelle@bio-inspecta.ch

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG
Ueli Steiner
Geschäftsführer

E-Mail

bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer
Geschäftsführer Romandie

E-Mail


Impressum:

bio.inspecta AG
q.inspecta GmbH
Ackerstrasse 117
CH-5070 Frick
+41 (0) 62 865 63 00
info@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Romandie
Route de Lausanne 14
CH-1037 Etagnières
+41 (0) 21 552 29 00
romandie@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Svizzera italiana
Via Emilio Bossi 6
CH-6901 Lugano
+41 (0) 91 210 02 90
contatto@bio-inspecta.ch

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