Guten Tag
Wir beziehen uns hier auf den Newsletter, den Sie am 30. März 2023 erhalten haben und in dem es um "IHRE Zugangsberechtigung für Ihr nächstes MSC/ASC CoC-Audit" geht.
Da wir etliche Anfragen für eine deutsche oder französische Version des Newsletters erhalten haben, möchten wir Ihnen denselben Newsletter noch einmal in deutscher bzw. französischer Sprache zukommen lassen.
Wie Sie bereits im letzten Jahr mittels des bio.inspecta Newsletters (und auch kürzlich seitens des MSC) informiert wurden, treten die neuen MSC und ASC Zugangsvoraussetzungen im Mai 2023 in Kraft. Die arbeitsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen des MSC v 1.0 (MSC LER; gültig ab 1. Mai 2023) und das ASC CoC Modul v 1.0 (neues ASC Lieferketten-Modul mit lebensmittelrechtlichen Anforderungen; gültig ab 30. Mai 2023) beschreiben detailliert die Voraussetzungen, deren Anwendbarkeit und die Möglichkeiten, wie Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Da es sich um Zugangsvoraussetzungen handelt, muss die Berechtigung zur Zertifizierung nachgewiesen werden, bevor Ihr Audit terminiert werden kann.
Wir haben untenstehend zwei Übersichten zu den neuen Anforderungen verfassst. Mit deren Hilfe können Sie sich vergewissern, ob die neuen Zugangsvoraussetzungen auf Sie zutreffen oder nicht. Und Sie zeigen Ihnen, wie Sie nachweisen können, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die erste Übersicht befasst sich mit den zusätzlichen arbeitsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen des MSC v 1.0 und die zweite mit den Zugangsvoraussetzungen des ASC CoC v 1.0 hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit.
Bitte nutzen Sie diese Übersichten, um zu prüfen, ob und welche der neuen Anforderungen auf SIE zutreffen und was Sie im Voraus vorbereiten müssen, damit Ihr Auditor Ihre Zugangsberechtigung bestätigen kann. Erst dann kann Ihr anstehendes (nächstes) Audit terminiert werden. Lesen Sie die Anleitung oben in der Abbildung durch und beantworten Sie alle Fragen von 1. bis 5. Fragen 3. bis 5. gelten nur für ASC CoC-Zertifikatsinhaber.
Maßnahmen, die Sie zeitnah ergreifen müssen, spätestens jedoch wenn Ihr nächstes CoC-Audit ansteht: Füllen Sie bitte das Auskunftsersuchen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen (Eligibility Information Request) entsprechend der in der Übersicht abgefragten Sachverhalte aus und bereiten Sie die erforderlichen Nachweise wie das Formular zur arbeitsrechtlichen Selbstauskunft (MSC Self-assessment form v2.0), relevante Zertifikate usw. vor. Das Eligibility Information Request –Formular führt Sie durch diesen Prozess. Halten Sie all diese Unterlagen bereit, so dass Sie diese Ihrem Auditor auf Anfrage vor dem Audit zukommen lassen können (per E-Mail entsprechend des Auditplans).
Wenn Sie einen nicht zertifizierten Subunternehmer einsetzen, der zertifizierte Produkte verarbeitet, umpackt oder manuell entlädt und Sie sich nicht sicher sind, ob dieser die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich zwecks Klärung bitte direkt an mich.
Wenden Sie sich auch bitte so schnell wie möglich direkt an mich, falls Sie sich selbst unsicher sind, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Füllen Sie dafür bitte das Auskunftsersuchen (Eligibility Information Request) aus und legen Sie im Einzelnen Ihre Zweifel dar. |