Fachinformationen − MSC/ASC CoC Klienten

Vergewissern Sie sich hinsichtlich IHRER Zugangsberechtigung für Ihr nächstes MSC/ASC CoC-Audit

Guten Tag

Wir beziehen uns hier auf den Newsletter, den Sie am 30. März 2023 erhalten haben und in dem es um "IHRE Zugangsberechtigung für Ihr nächstes MSC/ASC CoC-Audit" geht.

Da wir etliche Anfragen für eine deutsche oder französische Version des Newsletters erhalten haben, möchten wir Ihnen denselben Newsletter noch einmal in deutscher bzw. französischer Sprache zukommen lassen.

Wie Sie bereits im letzten Jahr mittels des bio.inspecta Newsletters (und auch kürzlich seitens des MSC) informiert wurden, treten die neuen MSC und ASC Zugangsvoraussetzungen im Mai 2023 in Kraft. Die arbeitsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen des MSC v 1.0 (MSC LER; gültig ab 1. Mai 2023) und das ASC CoC Modul v 1.0 (neues ASC Lieferketten-Modul mit lebensmittelrechtlichen Anforderungen; gültig ab 30. Mai 2023) beschreiben detailliert die Voraussetzungen, deren Anwendbarkeit und die Möglichkeiten, wie Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Da es sich um Zugangsvoraussetzungen handelt, muss die Berechtigung zur Zertifizierung nachgewiesen werden, bevor Ihr Audit terminiert werden kann.

Wir haben untenstehend zwei Übersichten zu den neuen Anforderungen verfassst. Mit deren Hilfe können Sie sich vergewissern, ob die neuen Zugangsvoraussetzungen auf Sie zutreffen oder nicht. Und Sie zeigen Ihnen, wie Sie nachweisen können, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die erste Übersicht befasst sich mit den zusätzlichen arbeitsrechtlichen Zugangsvoraussetzungen des MSC v 1.0 und die zweite mit den Zugangsvoraussetzungen des ASC CoC v 1.0 hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit.

Bitte nutzen Sie diese Übersichten, um zu prüfen, ob und welche der neuen Anforderungen auf SIE zutreffen und was Sie im Voraus vorbereiten müssen, damit Ihr Auditor Ihre Zugangsberechtigung bestätigen kann. Erst dann kann Ihr anstehendes (nächstes) Audit terminiert werden. Lesen Sie die Anleitung oben in der Abbildung durch und beantworten Sie alle Fragen von 1. bis 5. Fragen 3. bis 5. gelten nur für ASC CoC-Zertifikatsinhaber.

Maßnahmen, die Sie zeitnah ergreifen müssen, spätestens jedoch wenn Ihr nächstes CoC-Audit ansteht:
Füllen Sie bitte das Auskunftsersuchen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen (Eligibility Information Request) entsprechend der in der Übersicht abgefragten Sachverhalte aus
und bereiten Sie die erforderlichen Nachweise wie das Formular zur arbeitsrechtlichen Selbstauskunft (MSC Self-assessment form v2.0), relevante Zertifikate usw. vor. Das Eligibility Information Request –Formular führt Sie durch diesen Prozess.
Halten Sie all diese Unterlagen bereit, so dass Sie diese Ihrem Auditor auf Anfrage vor dem Audit zukommen lassen können (per E-Mail entsprechend des Auditplans).

Wenn Sie einen nicht zertifizierten Subunternehmer einsetzen, der zertifizierte Produkte verarbeitet, umpackt oder manuell entlädt und Sie sich nicht sicher sind, ob dieser die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich zwecks Klärung bitte direkt an mich.

Wenden Sie sich auch bitte so schnell wie möglich direkt an mich, falls Sie sich selbst unsicher sind, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Füllen Sie dafür bitte das Auskunftsersuchen (Eligibility Information Request) aus und legen Sie im Einzelnen Ihre Zweifel dar.

Hier finden Sie die Links zu allen Dokumenten:

  • MSC Labour Eligibility Requirements v 1.0 (arbeitsrechtliche Zugangsvoraussetzungen für das MSC-Programm)
  • ASC CoC module v 1.0 (neues Modul bezgl. Lebensmittelsicherheit)
  • Eligibility Information Request (Auskunftsersuchen bezgl. Zugangsvoraussetzungen)
  • MSC Self-assessment form v2.0 (Formular arbeitsrechtliche Selbstauskunft)

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Wenn Sie über eine ASC CoC-Zertifizierung verfügen, fahren Sie bitte mit der untenstehenden Übersicht fort:

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Die folgenden Dokumente könnten für Sie auch von Nutzen sein:

  • 1-1. MSC Formular “Selbstauskunft zu arbeitsrechtlichen Praktiken nach dem MSC Rückverfolgbarkeits-Standard” (nur zu Ihrer Information; Sie müssen das entsprechende englischsprachige MS Word-Dokument ausfüllen und einreichen)
  • 1-2. Englischsprachiger LEITFADEN zum Ausfüllen des Selbstauskunftsformulars zu arbeitsrechtlichen Praktiken

ASC CoC-Modul - bereiten Sie sich auf Ihr Audit vor

Anders als die oben genannten Zugangsanforderungen, die vor der Planung des Audits abgeprüft werden, wird Ihre Konformität mit den neuen Anforderungen des ASC CoC-Moduls während des Audits geprüft. Da Sie jedoch einige Zeit für die Vorbereitung benötigen werden, senden wir Ihnen erneut nützliche Informationen und Leitfäden zu, die Ihnen bei der Vorbereitung hilfreich sein werden.

  • ASC CoC module checklist TAB (Teil der MSC Checkliste/des Auditberichts, die der Auditor während des Audits durchgeht)
  • ASC CoC module v 1.0 FAQs (Häufig gestellte Fragen zum ASC-CoC-Modul v 1.0)
  • ASC Webseite zum Thema Rückverfolgbarkeit

Wichtige Informationen, welche wir von ASC am 24. April 2023 erhalten haben:

ASC gewährt eine einjährige Verlängerung der ursprünglichen Umsetzungsfrist (eine "Nachfrist") für die Anforderung der Lebensmittelsicherheit des CoC-Moduls (Teil A, ASC CoC-Modul v1.0). Beim ersten Audit nach Inkrafttreten des ASC CoC-Moduls (30. Mai 2023) wird akzeptiert, dass Unternehmen noch nicht über eine Lebensmittelsicherheitszertifizierung verfügen (falls zutreffend), ohne dass dies zur Suspendierung des Zertifikats führt (Teil B Abschnitt 7.3.1; Teil C Abschnitt 7.4.9(l)).

Inhaber von ASC CoC-Zertifikaten und Antragsteller müssen die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (sofern zutreffend) bei allen Audits nach dem 30. Mai 2024 erfüllen.
Die Diagramme und das «eligibility information request» Formular basieren auf dem ursprünglichen Umsetzungszeitpunkt. Bitte beachten Sie, dass der neue Umsetzungszeitpunkt für die Anforderung zur Lebensmittelsicherheit der 30. Mai 2024 ist.

Mit freundlichen Grüßen,

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bio.inspecta/q.inspecta

Nina Ileva
MSC/ASC CoC Programmverantwortliche
Tél. +359 889 714 180

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