Fachinformationen − MSC/ASC CoC Klienten | | Aktualisierungen der Dokumente für das MSC-Zertifizierungsprogramm | | Sehr geehrte MSC/ASC CoC-Zertifikatsinhaber,
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Anforderungen für die allgemeine Zertifizierung (General Certification Requirements) und die Dokumente zum Rückverfolgungsprogramm (Chain of Custody, CoC) des MSC aktualisiert und am 15. Mai 2023 veröffentlicht wurden.
Eine englischsprachige Zusammenfassung der Änderungen und eine Liste der aktualisierten Programmdokumente finden Sie untenstehend. Alle Dokumente stehen Ihnen auf der MSC-Website zur Verfügung. | | - (Relevant für Fischereien & CoC) MSC Anforderungen für die allgemeine Zertifizierung (General Certification Requirements) v2.6 (Tag des Inkrafttretens: 1 Nov 2023)
- (Relevant für Fischereien & CoC) Englischsprachige MSC-MSCI Terminologie (MSC-MSCI Vocabulary) v1.5 (Tag des Inkrafttretens: 15. Mai 2023)
- MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard: Basisversion v5.1 (Tag des Inkrafttretens: 30. Mai 2023)
- MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard: Version für Gruppen (Group Version) v2.1 (Tag des Inkrafttretens: 30. Mai 2023)
- MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft (CFO Version) Version 2.1 (Tag des Inkrafttretens: 30. Mai 2023)
- Anforderungen für die Zertifizierung nach dem MSC Rückverfolgbarkeitsstandard (MSC Chain of Custody Certification Requirements) v3.2 (Tag des Inkrafttretens: 1 Nov 2023)
- MSC-Probenahmeverfahren für Meeresfrüchte (Seafood Sampling Procedure) v1.2 (Tag des Inkrafttretens: 1. November 2023)
| | Bitte beachten Sie: Nutzer des Fischereiprogramms sind von den Aktualisierungen der Anforderungen für die allgemeine Zertifizierung (General Certification Requirements) v2.6 betroffen. | | Die Rückverfolgbarkeits-Standards gelten ab dem 30. Mai 2023: | | Der Implementierungszeitraum für die Rückverfolgbarkeits-Standards (Basis-, Gruppen- und CFO-Versionen) beträgt zwei Wochen ab ihrer Veröffentlichung, da keine neuen Anforderungen eingeführt wurden. Die Überarbeitungen waren rein redaktionell und sollen sicherstellen, dass unser Standard korrekt angewendet wird. Eine Anwendung der Standards vor dem 30. Mai 2023 ist optional. | | Darüber hinaus hat der ASC das mit dem MSC abgestimmte ASC CoC Modul v1.1 (neues ASC Lieferketten-Modul mit lebensmittelrechtlichen Anforderungen) zum 15. Mai 2023 veröffentlicht. Dieses sieht eine einjährige Fristverlängerung (Karenzzeit) für Verarbeitungs- und/oder Verpackungsunternehmen vor, die eine Zertifizierung nach einem von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten System oder nach ISO 22000 erlangen wollen. | | Das ASC CoC Modul tritt ab dem 30. Mai 2023 verbindlich in Kraft. Es enthält neue Anforderungen für die ASC CoC-Zertifizierung, die zusätzlich zu den Dokumenten zum MSC-Rückverfolgungsprogramm gelten. | | Der MSC hat es bio.inspecta zur Auflage gemacht, alle ASC CoC-Zertifizierungskunden über das CoC-Modul v1.1 und die Karenzzeit hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des ASC und auf der ASC CoC-Webseite. Alternativ können Sie sich auch per E-mail an assurance@asc-aqua.org wenden. | | Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen, | | | bio.inspecta/q.inspecta | Nina Ileva MSC/ASC CoC Programmverantwortliche Tél. +359 889 714 180 | E-mail | |
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