Fachinformationen − Bereich Verarbeitung und Handel

Angabe der Zertifizierungsstelle auf der Verpackung von kombinierten Bio-/Berg-Produkten

Guten Tag ,

Gemäss Art. 9 Abs. 2 der Berg- und Alp-Verordnung muss auf der Verpackung der Name oder die Codenummer der Zertifizierungsstelle angegeben werden, die für den Betrieb zuständig ist, der die Vorverpackung oder die Etikettierung vornimmt.

Bei kombinierten Bio-/Berg-Produkten ist es zukünftig nicht mehr zulässig, ausschliesslich die Bio-Codenummer auf dem Produkt zu deklarieren. Auf Produkten, welche sowohl als Berg-Produkte als auch als Bio-Produkte zertifiziert sind, sind immer beide Zertifizierungsstellen-Codes anzugeben.

Beispiel:

Zertifizierung: CH-BIO-006 / SCESp 0107
Alternativ ebenfalls zulässig: CH-BIO-006 / q.inspecta GmbH

Wir möchten Sie bitten, diese Vorgabe beim Nachdruck Ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Ein Vorrat an bestehenden Verpackungen kann noch während höchstens 2 Jahren aufgebraucht werden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Hotline unter +41 (0) 62 865 63 45 jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

Freundliche Grüsse,

bio.inspecta AG
Ueli Steiner
Geschäftsführer

E-Mail

bio.inspecta Romandie
Rolf Schweizer
Geschäftsführer Romandie

E-Mail


Impressum:

bio.inspecta AG
q.inspecta GmbH
Ackerstrasse 117
CH-5070 Frick
+41 (0) 62 865 63 00
info@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Romandie
Route de Lausanne 14
CH-1037 Etagnières
+41 (0) 21 552 29 00
romandie@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Svizzera italiana
Via Emilio Bossi 6
CH-6901 Lugano
+41 (0) 91 210 02 90
contatto@bio-inspecta.ch

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