Geschätzte Kundinnen und Kunden,
Das Jahr neigt sich der Sonnenwende zu. Zur Zeit werden vielerorts Winterfuttervorräte geerntet. Da die Betriebe mit der Feldarbeit voll ausgelastet sind, ist unsere Kontrolltätigkeit zur Zeit nur eingeschränkt möglich. Es lässt sich nun ein Fazit über die Kontrollresultate der ersten Monate ziehen.
| | Herkunft der Nutztiere – Bio Suisse Regelung | | Die Bio Suisse Richtlinien verbieten den Zukauf nicht biologischer Tiere der Gattungen Rindvieh, Ziegen und Schafe ohne Ausnahmebewilligung. Eine Ausnahme bildet der Zukauf männlicher Nutztiere. Ebenso dürfen Tiere der Pro Specie Rara und Nischenrassen im Umfang von 10% des Bestandes an ausgewachsenen Tieren aus nicht biologischer Herkunft gekauft werden.
| | Da jedes unrechtmässig erworbene Tier 15 Bio Suisse Sanktionspunkte mit sich zieht, droht im Fall des Zukaufes von 8 nicht biologischen Tieren die Aberkennung gemäss Bio Suisse! Eine Sanktion mit weitreichenden Konsequenzen, welche unbedingt verhindert werden sollte.
| | Gesuch für eine Ausnahmebewilligung | | Werden Tiere der Rindvieh- Ziegen- oder Schafgattung zur Remontierung des eigenen Bestandes benötigt und es sind keine Biotiere verfügbar, kann ein Gesuch bei uns eingereicht werden. Diesem ist ein Auszug aus Biomondo beizulegen welcher bestätigt, dass keine Biotiere angeboten werden. Folgende Kriterien ermöglichen uns, ein Gesuch gegebenenfalls zu bewilligen: | | - Erhebliche Ausweitung der Haltung
- Rassenumstellung
- Aufbau eines neuen Betriebszweiges der Tierhaltung
- Gefahr, dass eine bestimmte Rasse der Landwirtschaft verloren geht
| | In jedem Fall lohnt es sich, vorgängig an unserer Hotline 062 865 63 33 (8-12, 13-17 Uhr) den Fall mit einer Fachperson abzuklären. | | Wir wünschen Ihnen nun einen guten Sommer, welcher nebst anhaltend stabilen Wetterlagen auch genügend Niederschläge aufweist.
| | bio.inspecta AG Ueli Steiner Geschäftsführer | E-Mail | | bio.inspecta Romandie Rolf Schweizer Geschäftsführer Romandie | E-Mail | |
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