Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Rückblick Kontrollsaison 2023 – die häufigsten Mängel mit Ratschlägen zu deren Verhinderung

Guten Tag

Die Saison 2023 neigt sich ihrem Ende entgegen. Ein guter Zeitpunkt für einen kurzen Rückblick zu den häufigsten Mängeln in der Kontrollsaison 2023. Dieser Überblick soll Ihnen für die kommende Saison ein Leitfaden sein.

 
 
 

Kennzeichnung fehlerhaft

Der häufigste Mangel der Kontrollsaison 2023 war eine mangelhafte Kennzeichnung der verkauften Produkte innerhalb der Direktvermarktung. Hierbei traten zwei Fehler auf:


Auf allen Etiketten muss die Codenummer und idealerweise die Bezeichnung der Zertifizierungsstelle aufgeführt werden.

CH-BIO-006 ist die Codenummer der bio.inspecta AG

bio.inspecta Zertifizierungsmarken



Sämtliche Produkte eines Umstellungsbetriebes oder Umstellungsprodukte im Direktverkauf eines Biobetriebes müssen eine diesbezügliche Kennzeichnung aufweisen, um eine Täuschung der Kundschaft zu verhindern.

 
 
 

Tierschutzmängel

Die Schweiz verfügt über ein ausgesprochen strenges Tierschutzgesetz. Ein Tierschutzmangel muss nicht gravierend sein. Eine zu lange Klaue eines nicht hinkenden Tieres kann zu der Erfassung eines Tierschutzmangels führen.

Auch eine unzureichende oder feuchte Einstreu von nicht schmutzigen Tieren kann beanstandet werden.

Die Grundlage für die Beurteilung bilden die Tierschutz-Kontrollhandbücher.

Tierschutz-Kontrollhandbücher
 
 
 

Selbstdeklaration Massnahmenkatalog Biodiversität nicht aktualisiert/nicht ausgefüllt

Alle Bio Suisse Betriebe müssen diese Selbstdeklaration jährlich aktualisieren. Wenn keine Änderungen vorgenommen wurden, ist dies eine Angelegenheit von wenigen Augenblicken und die Aktivierung des Buttons «Check abschliessen» verhin-dern einen Mangel, welcher ein kosten-pflichtiges Begleitschreiben mit sich zieht.

Biodiversitäts-Check
 
 
 

Behandlungsjournal nicht oder mangelhaft geführt

Keine oder unzureichend geführte Behandlungsjournale treten als vergleichsweise häufiger Mangel auf. Die im Biolandbau notwendige Eintragung und Einhaltung der doppelten Absetzfrist wird dabei am meisten beanstandet. Mit der Aufforderung an die Tierärztin oder den Tierarzt, diese im Journal einzutragen, kann dieser Mangel verhindert werden. Durch die Verwendung des Behandlungsjournals der bio.inspecta AG (Homepage), kann dieser Mangel automatisch verhindert werden.

Das Behandlungsjournal, in welchem die Eintragung der doppelten Absetzfrist automatisch gewährleistet wird, finden Sie nachfolgend.

Behandlungsjournal
 
 
 

Hofdüngerzufuhr/Hofdüngerwegfuhr-Anforderungen Bio Suisse nicht eingehalten

Rund um Hofdünger Nährstoffverschiebungen entstehen zahlreiche Mängel. Die häufigsten davon sind:

  • Beim Bezug von Hofdüngern von einem nicht Biobetrieb fehlt der Nichtverfügbarkeitsnachweis aus Biomondo.
  • Mehr als 50% des Nährstoffbedarfs des Betriebes (Stickstoff oder Phosphor) mit Hofdüngern von nicht biologischen Betrieben zugeführt.
  • Mehr als 50% des Nährstoffbedarfs des Betriebes (Stickstoff oder Phosphor) werden mit zugeführten Düngemitteln aus einer Biogasanlage abgedeckt.
  • Distanzlimite wird beim Hofdüngertransport überschritten. Diese betragen:

Für Gülle und Gärgülle
Für Geflügelmist
Für Mist aller anderen Tierarten

20 km
80 km
40 km

Biomondo
 
 
 

Verwendung und Lagerung von nicht biologischem Saat-, Pflanzgut (Setzlingen) oder vegetativem Vermehrungsmaterial

Das Ausgangsmaterial muss grundsätzlich biologischer Herkunft sein. Es wird grundsätzlich in 3 Stufen unterschieden.

  • Stufe 1 : Die Verwendung von biologischem Vermehrungsmaterial ist Pflicht. Es werden nur seltene Ausnahmebewilligungen der FiBL Saatgutstelle erteilt.
  • Stufe 2: Die Verwendung von biologischem Vermehrungsmaterial ist die Regel. Es werden unter einigen Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilt.
  • Stufe 3: Verwendung erwünscht aber nicht vorgeschrieben.

Diese Stufen können auf OrganicXseeds überprüft werden.

OrganicXseeds

Schritt 1:
Abfrage des gewünschten Produktes. Von der Winterweizensorte Pizza gibt es 5 Angebote.

Bio Mahlweizen ist der Stufe 1 zugeteilt. Die Verwendung von biologischem Saatgut ist also absolute Pflicht.

Die Verwendung von Vermehrungsmaterial grundsätzlich, aus der Stufe 1 im besonderen, kann zu DZ Kürzungen führen.

 
 
 

Herkunft der Tiere nicht gemäss den Bio Suisse Richtlinien

Sämtliche Tiere ausser den Hobbytieren, männlichen Zuchttieren und Pferden, welche nicht für die Nahrungsmittelproduktion vorgesehen sind, müssen von Biobetrieben stammen. Die Remontierung mit Aufzuchttieren von nicht Biobetrieben ist nicht mehr gestattet.

 
 
 

Salmonellenuntersuchung fehlt

Alle Betriebe, welche Eier vermarkten, müssen jährlich mindestens eine Salmonellenuntersuchung durchführen lassen.

 
 
 

Verpachtung Bienen

Die Bienen werden ohne Bestätigung an einen nicht-biologischen Imker/ eine Imkerin verpachtet.

Diese Bestätigung kann auf der Website der bio.inspecta unter «Dokumente Landwirtschaft» heruntergeladen werden.

Bestätigung Verpachtung Bienen
 
 
 

Sickersaftaustritt bei der Hofdüngerlagerung-Feldrandmiete nicht abgedeckt

Der Austritt von Sickersaft bei der Hofdüngerlagerung muss verhindert werden.

Feldrandmieten müssen abgedeckt werden.

 
 
 

Maximaler Futteranteil aus nicht biologischer Produktion überschritten

Die Wiederkäuer müssen mit 100% Biofutter gefüttert werden. Bio Suisse verlangt einen Futteranteil in 100% Inland Knospe Qualität (ausgenommen Müllerei-Nebenprodukte) in der Wiederkäuer-fütterung. In der Wiederkäuerfütterung entsteht der grösste Teil der Mängel.

Nicht Wiederkäuer dürfen mit max. 5% nicht-bio-Eiweissfuttermitteln gefüttert werden.

Bei Pensionspferden darf max. 10% nicht biologisches Futter eingesetzt werden.

 
 
 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auflistung weiterzuhelfen, damit wir gemeinsam Mängeln entgegenwirken können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Hotline:

Hotline Frick

+41 (0) 62 865 63 33

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr

Hotline Romandie

+41 (0) 21 552 29 00

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr

Hotline Svizzera italiana

+41 (0) 91 210 02 90

Montag – Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Martin Schmutz
Bereichsleiter Landwirtschaft

bio.inspecta AG

Andreas Müller
Stv. Bereichsleiter Landwirtschaft

 
 
 
PS: Lesen Sie auch unseren neusten Blog-Artikel zum Thema «Reicht das Futter bis im Frühjahr?»


Impressum:

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q.inspecta GmbH
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