Bitte bereiten Sie das Formular für die Biokontrolle 2024 vor. Sollte Sie die notwendigen Daten der Ackerflächen schon in anderer Form aufliegen haben, z.B. auf dem Hilfssummenblatt, ist es nicht notwendig auch noch zusätzlich den Erhebungsbogen auszufüllen.
Bitte beachten Sie aber, dass unser Kontrollor alle Flächen mit Ackerkulturen (inkl. Ackerfutter und Wechselwiesen..) erfassen muss, auch solche Ackerflächen welche eventuell (noch) nicht im Mehrfachantrag angeführt sind.
Ein Zurückschicken des Erhebungsbogen ist nicht notwendig, es reicht aus wenn die Daten aktuell und vollständig bis spätestens 1. April 2024 für die kommende Biokontrolle aufliegen.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Erhebungsbogen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen das Team der Austria Bio Garantie – Landwirtschaft GmbH |