Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Unbefestigter Laufhof für das Rindvieh

Guten Tag

Der Kontrollstart der bio.inspecta AG in die Saison 2024 ist vollzogen. Der Zeitpunkt ist reif für eine erste Wasserstandsmeldung. Diese soll Ihnen helfen, kostspielige Mängel zu verhindern. Der Zustand der unbefestigten Laufhöfe für das Rindvieh gibt teilweise berechtigten Anlass zur Sorge.

Vorgaben an einen unbefestigten Laufhof

Unbefestigte Laufhöfe bergen Konfliktpotenzial in sich. Deren Bewirtschaftung ist anspruchsvoll und es existieren strikte Vorgaben zur Erfüllung der Gewässerschutzver-ordnung und des RAUS-Programmes. Gemäss Direktzahlungsverordnung muss ein Laufhof befestigt oder mit geeignetem Material eingestreut sein. In jedem Fall ist die Bildung von Morast zu verhindern. Die tägliche Entfernung von Kot und Mist ist vorgeschrieben. Unbefestigte Laufhöfe dürfen nicht permanent für Rindvieh zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsdauer ist auf maximal 2 Stunden täglich limitiert. Unsere Erfahrung auf den Kontrollgängen zeigt, dass eine zweckentfremdete Wiese selten bis nie über einen längeren Zeitraum den Anforderungen an einen Laufhof entspricht.

Mängel sind kostspielig

Gegen Ende des Winters präsentieren sich die unbefestigten Laufhöfe da und dort bedenklich. Werden grössere Mängel als Folge von Morastbildung festgestellt, sind die Konsequenzen zum Teil beträchtlich. Abgesehen von erwiesenen Nachteilen für die Klauengesundheit des Rindviehs, setzen die Gewässerschutzämter in aller Regel Fristen zur Behebung des Mangels. Oftmals zieht dies eine Sanierungsaufforderung mit sich. Diese ist aufwändig und teuer.

Dieser Laufhof entspricht nicht den Gewässerschutz- und RAUS-Vorgaben.
Foto: bio.inspecta AG

Wenn der unbefestigte Laufhof den Anforderungen gänzlich nicht mehr entspricht, droht die vollständige Kürzung der RAUS-Beiträge. Diese Kürzung würde bei 20 Kühen einem Betrag von Fr. 3800.– entsprechen (Angabe ohne Gewähr). Die Erkennung und frühzeitige Behebung helfen Ihnen Direktzahlungskürzungen zu verhindern.

Bei Fragen zu rechtlichen Konsequenzen bei Problemen mit dem unbefestigten Laufhof sind Sie herzlich eingeladen, unsere Hotline zu kontaktieren. Für eine fachliche Beratung verweisen wir gerne an die zuständigen Beratungsstellen.

Hotline Frick

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00

+41 (0) 62 865 63 33

Ihre Anfrage per Mail

Hotline Etagnières

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00

Tel. +41 (0) 21 552 29 00

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Hotline Svizzera italiana

Montag – Donnerstag
08.30 – 12.00

+41 (0) 91 210 02 90

Ihre Anfrage per Mail

Wir wünschen Ihnen einen sorgenfreien Winterausklang und Frühlingsbeginn.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Martin Schmutz
Bereichsleiter Landwirtschaft

bio.inspecta AG

Andreas Müller
Stv. Bereichsleiter Landwirtschaft


Impressum:

bio.inspecta AG
q.inspecta GmbH
Ackerstrasse 117
CH-5070 Frick
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info@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Romandie
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CH-1037 Etagnières
+41 (0) 21 552 29 00
romandie@bio-inspecta.ch

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Via Emilio Bossi 6
CH-6901 Lugano
+41 (0) 91 210 02 90
contatto@bio-inspecta.ch

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