Liebe Bäuerinnen und Bauern,
zum Saisonstart möchten wir Ihnen Informationen rund um die GRASP Zertifizierung Ihres Betriebes vorlegen.
GLOBALG.A.P. bietet als Add-on das Modul GRASP an, welches auf die sozialen Belange der Mitarbeiter eingeht. GRASP steht für GLOBALG.A.P. Risk Assessment on Social Practice und befasst sich mit spezifischen Aspekten der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der sozialen Belange von Arbeitern. Die GRASP Anforderungen können in Kombination mit der AMAG.A.P. Kontrolle geprüft werden.
Unsere Erfahrung in den letzten Jahren ist, dass die GRASP Evaluierung immer stärker nachgefragt wird und manche Abnehmer für die weitere Vermarktung der Waren sogar eine 100 % Erfüllung der Richtlinien fordern.
Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig alle Unterlagen für die GRASP Prüfung auf Vollständigkeit zu kontrollieren, um spätere Probleme mit Lieferungen oder Warensperren zu vermeiden. Für eine nachträgliche Bearbeitung von Unterlagen muss der dadurch entstandene Zeitaufwand extra verrechnet werden.
Die Unterlagen für GRASP Version 1.3.1.i von GLOBALG.A.P. finden Sie hier:
| | Folgende Informationen müssen bei einem GRASP Audit am Betrieb verfügbar sein: | | Ebenso wie für AMAG.A.P. muss auch für GRASP eine Selbsteinschätzung anhand der GRASP Checkliste durchgeführt werden. Diese wird bei der Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Ohne ausgefüllte Selbsteinschätzung darf eine Kontrolle nicht durchgeführt werden. | | 2. Arbeitnehmervertreter (AV) | | Eine Arbeitnehmervertretung ist bereits ab 1 Arbeitnehmer zu ernennen oder zu wählen. Der AV dient zu einer verbesserten Kommunikation zwischen Betrieb und Arbeitnehmer. Der AV sollte, wenn möglich, bei der Kontrolle anwesend sein und für eine eventuelle Befragung zur Verfügung stehen.
Auf unserer Homepage steht Ihnen ein Muster-Formblatt zur Verfügung: | | - Die Ernennung der Arbeitnehmervertretung muss dokumentiert und per Unterschrift bestätigt sein (durch Betriebsleiter und AV)
- Beschreibung des Verfahrens (Wahl oder Ernennung) muss aufliegen
- Jobbeschreibung Arbeitnehmervertretung (Rechte und Pflichten)
- Alle Mitarbeiter über AV informieren (Unterschriften oder Aushang)
| | 3. Beschwerdeverfahren bzw. Verbesserungsverfahren | | Ihre Arbeitnehmer kennen Teile des Betriebsprozesses oft sehr genau und können daher gute Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsschritte einbringen. Für diese Impulse oder auch Beschwerden braucht es einen definierten Ablauf, den Arbeitnehmer wie Betriebsführer kennen und auf deren Einhaltung man vertrauen darf. Das Verfahren muss in schriftlicher Form am Betrieb aufliegen.
Ein Vorschlag für ein Beschwerde-/Verbesserungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage:
| | - schriftliche Beschreibung des Beschwerdeverfahren, Mitarbeiter sollen keine Sanktionen zu befürchten haben, Zeitrahmen für die Bearbeitung
- Verfahren: z. B. Box, Beschwerdeformular, ...
| | 4. Zugang zu arbeitsrechtlichen Gesetzen: | | - Link zu Kollektivverträgen liegt auf und ist den Mitarbeitern zugänglich
- NIG Österreich (nationale Interpretation GRASP) liegen auf und sind den Mitarbeitern zugänglich (Mappe, Aushang, Link)
| | 5. Selbstdeklaration (Infoblätter) über die Rechte der Mitarbeiter | | - vom Betriebsführer und vom AV zu unterschreiben
- in der Sprache der Mitarbeiter
| | 6. GRASP Schulung für Mitarbeiter | | Alle Mitarbeiter (auch Familien-Mitarbeiter) müssen GRASP geschult werden in: Beschwerdeverfahren, AN-Vertreter, NIG, Selbsterklärung…. | | - möglich als Teil der Grundunterweisung bei AMAG.A.P.
- Dokumentation der Schulung zB.: Aufzeichnungsblätter AMAG.A.P.
| | Alle Aufzeichnungen und Dokumente müssen bei GRASP mindestens 24 Monate aufbewahrt werden. | | 7.1. Dienstverträge Ausreichend ist hier auch der Dienstzettel (der den gesetzlichen Vorgaben entspricht), sofern er um das Geburtsdatum und die Nationalität des Mitarbeiters sowie dessen Unterschrift ergänzt wird.
7.2. Zeitaufzeichnungen:
| | - vertragliche Arbeitszeiten (z.B. am Dienstzettel)
- Urlaubszeiten/Feiertage/Pausen (z.B. am Dienstzettel)
- Normalarbeitszeiten und Überstunden pro Tag
- Unterschrift der Dienstnehmer
- die Arbeitnehmer haben Zugang zu diesen Aufzeichnungen
| | 7.3. Lohnzettel und Löhne Von den Arbeitnehmern unterschriebene Lohnzettel bzw. Banküberweisungen, die die Gehaltsauszahlung bestätigen.
| | 8. Auslagerung von Produktionsschritten an Subunternehmer oder Beschäftigung von Leiharbeitern (von Agentur oder Partnerbetrieb) | | Bei der Inanspruchnahme von Subunternehmern müssen entweder die entsprechenden Unterlagen oder eine schriftliche Vereinbarung mit den Subunternehmern aufliegen. Diese bestätigt, dass die GRASP Richtlinien (ILO Normen, siehe Selbst-Deklaration) eingehalten werden und dass, falls nötig, beim Subunternehmer eine Kontrolle durchgeführt werden kann.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular für die Auslagerung von Produktionsschritten, wenn Sie GRASP evaluiert werden und Arbeitsschritte an Dritte (Subunternehmer) auslagern:
| | 9. Familien - Arbeitskräfte | | Familienbetriebe werden auch evaluiert und erhalten einen GRASP Evaluierungsnachweis.
Als Familienarbeitskräfte gelten, wenn | | - sie in direkter Verwandtschaft mit der Betriebsleitung stehen
- sie im gleichen Haushalt leben
- eine Familienbetriebsbestätigung aufliegt
| | Bei Fragen steht Ihnen das Team der agroVet GmbH sehr gerne zur Verfügung! | |
Impressum:
Austria Bio Garantie GmbH
Austria Bio Garantie - Landwirtschaft GmbH
agroVet GmbH
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