Liebe Bäuerinnen und Bauern,
zum Saisonstart möchten wir Sie gerne wieder zur AMAG.A.P. Kontrolle und Zertifizierung Ihres Betriebes informieren. | | 1. Aktuelle Unterlagen/Dokumente 2024 | | Auf Wunsch werden die Aufzeichnungsblätter von der AMA auch per Post verschickt, falls Sie dafür Bedarf haben, bitte bei der AMA direkt anfordern.
Bei den Gefahrenanalysen kann die Gefahrenbeurteilung für maximal 3 Folgejahre bestätigt werden. Im 4. Jahr muss diese dann wieder komplett neu ausgefüllt werden. Die genaue Vorgehensweise ist in den Gefahrenanalysen auf Seite 11 und 14 beschrieben.
Bitte füllen Sie diese Formulare an Ihren Betrieb angepasst aus.
Sie können die Formulare auch digital auf Ihrem PC ausfüllen. Bitte achten Sie auf die Angabe von aktuellen Informationen. | | 2. Registrierungsantrag – jährliche Neuerstellung verpflichtend | | Wir entlasten Sie, indem wir den Registrierungsantrag im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle erstellen. | | Aus den folgenden Gründen muss der Registrierungsantrag vorab ausgefüllt und an uns gesendet werden: | | - Wenn auf Ihrem Betrieb heuer neue oder andere Kulturen angebaut werden.
- Im Falle einer Zertifikatsverlängerung, wenn die Kontrolle nicht vor Ablauf des Zertifikats erfolgen kann.
| | Bitte füllen Sie den Registrierungsantrag bis zum 30.4. aus (alle 3 Blätter) und senden Sie ihn an uns unterschrieben zurück (per Post oder Email). | | 3. Keine Teilnahme an AMAG.A.P. in der aktuellen Saison | | Sollten sie heuer keine zu zertifizierende Kultur anbauen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche formlose Bestätigung (Kündigung des Vertrages). Ein ruhend stellen des Vertrags ist vom Standardgeber nicht vorgesehen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung. | | - Für die Ernte des Jahres 2024 stellt das Zertifikat aus 2023 keine Basis zur Vermarktung dar, es kann nur ein aktuelles Zertifikat zur Auslobung der Produkte verwendet werden.
- Bei begründeten Zweifeln (Ernte schon im Gange, Kündigung bei Zertifikatslaufzeit bis kurz vor der Ernte) ist laut Standard eine Kontrolle durch die Kontrollstelle durchzuführen.
- Bei einer Zertifikatsverlängerung ist eine Hauptkontrolle verpflichtend.
| | 4. Zeitpunkt der Kontrolle | | - Alle Erstkontrollen müssen verpflichtend zur Ernte stattfinden.
- Eine Produkthandhabung (Lager, Sortieren, Waschen, etc.) muss kontrolliert werden.
- Alle neuen Kulturen müssen zur Ernte kontrolliert werden.
- Folgekontrollen: mindestens jedes 2. Jahr muss die Hauptkontrolle zur Ernte erfolgen.
| | Ausnahme: Ernte ist durch vertragliche Vereinbarung mit dem Abnehmer ausgeschlossen. Wird die Ernte an den Abnehmer ausgelagert, d.h. er fungiert als Subunternehmer, muss das Formular „Auslagerung von Produktionsschritten“ ausgefüllt werden! | | 5. Aufzeichnungen zur Thematik Reinigungspläne | | Siehe Kapitel 10. und 11.auf den Seite 13 bis 14 der AMA Aufzeichnungsblätter.
Die Reinigungsintervalle müssen die betrieblichen Gegebenheiten abbilden und sind dementsprechend anzupassen und auf den Aufzeichnungsblättern korrekt zu dokumentieren:
z. B. Holzkisten für Kartoffellagerung, Datum vor der Einlagerung, 1-mal jährlich z. B. Sortierraum: täglich, wöchentliches Datum und Datum der Grundreinigung z. B. Erntebehelfe: Messer: täglich, Datum | | „Bei Bedarf“…ist nicht ausreichend!!! Es muss zumindest ein Datum vorhanden sein! | | 6. Schädlingsbekämpfung in Innenräumen | | Achtung: In Innenräumen sind nur Nontox-Produkte erlaubt. | | Werden zertifizierte Produkte auch direkt an Endverbraucher vermarktet, dann unterliegen auch diese den Bestimmungen und werden kontrolliert: | | - Produkthandhabung (Lager, Abpacken, …)
- Rückverfolgbarkeit bis zum Feld mit Kistenzettel
- Nachvollziehbarer Mengenfluss (Aufzeichnung Erntemenge, Menge auf Lager, verkaufte Mengen)
| | In den Einrichtungen für die Produkthandhabung (Lagern, Kühlen, Waschen, Sortieren, Abpacken) ist das Essen, Trinken, Kaugummikauen oder Rauchen verboten bzw. auf ausgewiesene Bereiche zu beschränken. | | 9. Häufigste Abweichungen aus 2023 | | Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig alle Unterlagen für die AMAG.A.P. Prüfung auf Vollständigkeit zu kontrollieren, um spätere Probleme mit der rechtzeitigen Zertifizierung zu vermeiden. Bei einer nachträglichen Bearbeitung von Unterlagen wird Ihnen der dadurch entstandene Zeitaufwand verrechnet. | | 9.1 Hauptkriterien (es müssen 100% erfüllt sein): Reihung der Abweichungen nach Häufigkeit:
1. Grundunterweisung (Formular 5 der Aufzeichnungsblätter) Alle Mitarbeiter sind bezüglich Hygiene und Gefahren in Umgang mit PSM und Maschinen zu schulen. Die Schulung ist zu dokumentieren und per Unterschrift von jedem Teilnehmer zu bestätigen.
2. Rückverfolgbarkeit der Produkte nicht gegeben (Kistenzettel, Lieferscheine, Warenbegleitdokumente)
Falls der Abnehmer, (wie z. B. NÖS) keine Kennzeichnung der AMAG.A.P. Ware am Lieferschein wünscht, ist eine schriftliche Bestätigung des Abnehmers bei der Kontrolle vorzulegen.
3. Dokumentation der PSM Anwendung oft ungenügend
| | - Anwendungszeitpunkt
- Festgestellter Schadfaktor (Rundgänge)
- Wetterbedingungen bei Anwendung
| | Sehr hilfreich für eine effiziente Kontrollabwicklung hat sich eine Schlagdatei erwiesen, auf der alle relevanten Daten zu den jeweiligen Schlägen zusammengefasst sind (Anbau, Sorten, Düngemittelanwendung, PSM Anwendung, Beregnungsaufzeichnung, Ernte- Zeitpunkt und Menge).
9.2 Nebenkriterien (95% der Nebenkriterien müssen erfüllt werden) Reihung der Abweichungen nach Häufigkeit: | | - Veralteter Erste Hilfe Kasten bzw. Augenspülflaschen im Bereich der PSM-Anrüstung
- Geschulter Ersthelfer (Erste Hilfe Kurs nicht älter als 5 Jahre)
- Besuch einer Fortbildungsveranstaltung
- Aktueller Prüfbericht für PSM-Gerät
- Lagerliste für Pflanzenschutzmittel und Düngemittel
- Notfallpläne und Aushänge
| | 10. Standardänderung ab 2025 | | Für den GLOBALG.A.P. IFA Standard wurde seitens des Systembetreibers eine neue Version veröffentlicht. Diese neue Version V6 wurde für GLOBALG.A.P.-Produzenten zum 01.01.2024 verpflichtend.
In Folge dessen müssen auch die AMAG.A.P. Regularien an die neue Version angepasst werden. Die Umsetzung der neuen Vorgaben im AMAG.A.P. Bereich wird mit Beginn 2025 erforderlich.
Ebenso gibt es für den GRASP Standard eine neue Version (V2). Für Betrieb mit einer AMAG.A.P. Zertifizierung, wird diese Änderung ebenfalls erst zum 01.01.2025 schlagend.
Wir werden Sie rechtzeitig über die neuen Anforderungen informieren.
| | Bei Fragen steht Ihnen das Team der agroVet GmbH sehr gerne zur Verfügung! | |
Impressum:
Austria Bio Garantie GmbH
Austria Bio Garantie - Landwirtschaft GmbH
agroVet GmbH
|
|
Member of:
|
|
|
|
|
|