Fachinformation Bereich Landwirtschaft | | Wichtige Information betreffend Ihrer Biokontrolle 2025, sowie Nährstoff- und Futterbilanzen | | Guten Tag
Auf Ihrem Betrieb führen wir in diesem Jahr zusammen mit der Biokontrolle eine Grundkontrolle Pflanzenbau (ÖLN und falls angemeldet GMF) durch. Die Direktzahlungsverordnung verlangt für die ÖLN-Kontrolle bei Betrieben mit Nährstoffbilanzpflicht eine abgeschlossene Nährstoffbilanz 2024. Für die Kontrolle des Programms «Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)» wird bei Futterbilanzpflicht eine abgeschlossene Futterbilanz 2024 geprüft. Diese Bilanzen müssen vor der Biokontrolle gerechnet werden und am Kontrolltermin bereits vorliegen.
Mit der «Checkliste Nährstoff- und Futterbilanzen» können Sie herausfinden, ob Sie für Ihren Betrieb eine Nährstoffbilanz und/oder Futterbilanz benötigen. Falls ja, steht es Ihnen frei, bei welcher Stelle Sie diese rechnen lassen. Mit dem Formular «Auftrag für die Berechnung von Bilanzen» können Sie bio.inspecta mit der Berechnung der notwendigen Bilanz beauftragen. Wir versichern Ihnen die Bilanzen vor dem Kontrolltermin für Sie zu rechnen und stellen Ihnen diese gerne per Post zu.
| | Bitte beachten Sie die Frist vom 28. Februar 2025 für die Einreichung der ausgefüllten Formulare, damit wir Ihnen die benötigten Bilanzen fristgerecht vor der Biokontrolle berechnen und zustellen können. | | Zudem möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass wenn Ihr Betrieb bilanzpflichtig ist, beim Kontrolltermin gültige Bodenproben vorgelegt werden müssen. | | Nutzen Sie unsere Hotline | | Zögern Sie nicht, uns bei allen Fragen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. | | Montag – Freitag 08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00 Telefon Hotline Frick: 062 865 63 33
| | | | Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Saison 2025.
Mit freundlichen Grüssen
| | Martin Schmutz Bereichsleitung Landwirtschaft | |
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