Aktualisierte Audit- und Zertifizierungsverfahren für Akteure in der Pflanzenkohle- und C-Sink-Lieferkette | | Guten Tag
Wir möchten Ihnen unsere aktualisierten Audit- und Zertifizierungsverfahren für die Akteure der Pflanzenkohle- und C-Sink-Lieferkette vorstellen. Diese Verfahren wurden überarbeitet, um verschiedene Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Pflanzenkohle-Lieferkette zu erfassen, die bisher noch nicht im Detail durch das System abgedeckt sind. | | Generell müssen sich Hersteller, Verarbeiter und Händler von Pflanzenkohle und pflanzenkohlebasierten Produkten, die die Pflanzenkohle in ihrem Produkt als EBC/WBC-zertifiziert kennzeichnen und/oder an der Schaffung von C-Senken nach dem Global Biochar C-Sink Standard teilnehmen wollen, bei Carbon Standards International registrieren lassen.
Aufgrund der unterschiedlichen Vertragsstrukturen zwischen den Unternehmen in der Pflanzenkohle-Lieferkette ist jedoch weiterer Klärungsbedarf entstanden. | | Ein Pflanzenkohlehersteller arbeitet mit einem Unterauftragsverarbeiter zusammen, der nicht direkt in den Zertifizierungsprozess eingebunden werden möchte.
Frage: Ist eine Registrierung in dieser Situation obligatorisch oder nicht? | | Eine Definition der Bedingungen, unter welchen ein Verarbeiter ohne Registrierung Teil der Lieferkette sein kann und die Pflanzenkohle dennoch zur Erzeugung von C-Senken verwendet werden kann, ist notwendig, um qualitativ hochwertige Carbon Credits zu gewährleisten. | | Das Dokument erläutert unter welchen Umständen die Registrierung und Zertifizierung eines Akteurs innerhalb der Lieferkette erforderlich ist und in welchen Fällen ein registrierter Akteur stattdessen die Verantwortung für andere übernehmen kann: | | Hier eine kurze Zusammenfassung einiger der definierten Rollen: | | Hersteller der Pflanzenkohle | Der Hersteller der Pflanzenkohle ist der erste Eigentümer der physischen Pflanzenkohle und muss in jedem Fall bei CSI registriert sein. Wenn die Pflanzenkohle für C-Senken verwendet wird, muss der Hersteller alle Emissionen bis zum Werkstor erfassen und ein PDD vorlegen. | | | Verarbeiter der Pflanzenkohle | Verarbeiter der Pflanzenkohle verwenden EBC/WBC-Pflanzenkohle, um neue pflanzenkohlebasierte Produkte herzustellen, und müssen bei CSI registriert sein. Befindet sich das verarbeitete Produkt in der Wertschöpfungskette einer C-Senke, muss der Verarbeiter auch die Verarbeitungsemissionen gemäss dem PDD-Annex ermitteln und erfassen.
Wegfall der verpflichtenden Aufzeichnung von Emissionen für Verarbeiter: Wenn der Verarbeiter gegenüber der CSI überzeugend nachweisen kann, dass die Verarbeitung von Pflanzenkohle nicht zu Emissionen führt, die über das BAU-Szenario (Business As Usual) ohne Pflanzenkohle hinausgehen, kann der PDD-Annex auf eine Beschreibung der Prozesse und Projektgrenzen beschränkt werden. | | | Subunternehmer | Subunternehmer erbringen Dienstleistungen für Erzeuger oder Verarbeiter, die bei CSI registriert sind, z. B. den Betrieb einer Produktionsanlage. Die Subunternehmer selbst müssen nicht bei CSI registriert sein. | | Verarbeitungspartner | Der Verarbeitungspartner verarbeitet die physische Pflanzenkohle, die Teil einer C-Sink-Lieferkette ist, aber nicht bei CSI registriert ist. Der verarbeitende Partner hat einen Vertrag mit einem bei CSI registrierten Unternehmen (Hersteller oder Verarbeiter). Bei der Kennzeichnung der Produkte und der Erfassung der emissionsrelevanten Daten muss sich der Verarbeitungspartner an die Vorgaben des registrierten Betriebs halten. In diesem Fall übernimmt der Hersteller oder Verarbeiter die gesamte Verantwortung für die nicht registrierte Stelle und muss Daten zum Zweck der Zertifizierung zur Verfügung stellen. | | Umsetzung Dieses Dokument tritt rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Serviceteam zu kontaktieren.
| | Carbon Standards International AG Patrizia Pschera Fachexpertin Umwelt und Klima | E-Mail | | Carbon Standards International AG Ueli Steiner CEO | E-Mail | |
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