Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Herbst 2025: Richtig säen, konform vermarkten, korrekt düngen

Guten Tag ,

Mit dem Ende der Kontrollsaison 2025 erhält der Newsletter eine Wiederbelebung in Hinblick auf das Beinhalten von fachlichen Informationen. In dieser neuen Ära wird der altbewährte Newsletter vermehrt durch brandaktuelle fachliche Themen ergänzt und zu einer exklusiven Informationsquelle für die Kundschaft der bio.inspecta.

Richtig säen: Regeln für die Winteransaat

Mit den sinkenden Temperaturen steht auch langsam, aber sicher die Ansaat der überwinternden Ackerkulturen, wie Getreide, an. Die Verfügbarkeitsstufe ist dabei entscheidend, wenn man unnötige Sanktionspunkte umgehen möchte. Die Saatgutverfügbarkeit kann auf der OrganicXseeds Datenbank oder auf der online Sortenliste des FiBL nachgeschaut werden. Die drei verschiedenen Stufen verlangen folgendes:

Neulandantritt: Biokonform säen und parallel vermarkten

Bei Neulandantritt auf das Jahr 2026 kann es sich lohnen, bei der Saat der allfälligen Kulturen bereits auf Biokonformität zu achten. Denn nur dann darf die Ernte im nächsten Jahr unter der Umstellungs-Knospe vermarktet werden.

Durch den Neulandantritt von konventionellen Flächen entsteht häufig eine Parallelproduktion. Das Erntegut muss äusserlich eindeutig unterscheidbar sein, wenn nicht die Ernte beider Qualitäten als Umstellungsware oder nicht-biologisch verkauft werden soll. Als eindeutig unterscheidbar gelten beispielsweise Pfälzer und Rüebli einer orangen Sorte.

Eine Meldung zum Zeitpunkt der Ansaat/ Pflanzung an die Zertifizierungsstelle macht eine Parallelvermarktung von nicht eindeutig unterscheidbaren Produkten dennoch möglich, wenn Warenflusstrennung und Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Zusätzlich müssen einjährigen Kulturen unterschiedlicher Qualitätsstufen zeitlich gestaffelt geerntet und abgeliefert werden.

Beim Grünland ist die Meldung der Parallelproduktion meist hinfällig, da bis zu 60 % eigenes und 30 % zugekauftes Umstellfutter verfüttert werden darf.

Mist, Gülle und Regeln – was jetzt zählt

Um der frisch angesäten Winterkultur einen optimalen Start zu ermöglichen, kann die Zufuhr von Hofdünger einen wertvollen Beitrag leisten. Konventionelle Hofdünger dürfen nur zugeführt werden, wenn auf Biomondo keine Biodünger vorhanden sind. Dies muss mit einem Nichtverfügbarkeitsnachweis in Form eines abgelegten Biomondo-Auszugs dokumentiert werden.

Dabei wird nur zwischen Gülle (Hofdünger flüssig) und Mist (Hofdünger fest) unterschieden und vor allem auf die Distanzlimite zwischen Empfänger und Abgeber geachtet. Wer also Schweinegülle ausbringen möchte, auf Biomondo aber nur Rindergülle als Angebot vorfindet, muss sich mit der biologischen Rindergülle begnügen und auf die konventionelle Schweinegülle verzichten.

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