Fachinformation Bereich Verarbeitung und Handel | | NATRUE – Aktuelle Entwicklungen und wichtige Änderungen | | |
Der NATRUE Standard entwickelt sich kontinuierlich weiter, um den sich wandelnden regulatorischen und markttechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne informieren wir Sie heute über einige wichtige Neuerungen und Entwicklungen. | | | 1. Vereinfachung der Akkreditierung durch IOAS | | | Die Akkreditierungsgesellschaft IOAS für NATRUE Zertifizierungsstellen, hat den Prozess für die geografische Erweiterung vereinfacht: | | - Für NATRUE approved Rohstoffe und approved Formulierungen wird ab sofort automatisch eine weltweite Akkreditierung gewährt – länderspezifische Erweiterungen sind nicht mehr erforderlich.
| | | Für die NATRUE Zertifizierung von Fertigprodukten sowie von certified Rohstoffen (mit Bioanteil oder aus Bioanbau) bleibt die Beantragung einer Scope-Erweiterung bei IOAS in neuen Ländern weiterhin notwendig. | | | | | Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir vor wenigen Wochen die Scope-Erweiterung für China von IOAS, erhalten haben. Damit dürfen wir nun auch certified Rohstoffe mit Bioanteil oder aus Bioanbau aus China für NATRUE auditieren und zertifizieren. | | 3. Neue Regulierung für Duftallergene | | | Ab dem 31. Juli 2026 treten neue Anforderungen für Duftallergene in Kraft. Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die bestehende Liste um 56 zusätzliche Substanzen, sodass künftig insgesamt 80 Allergene kennzeichnungspflichtig sind. Diese müssen ab bestimmten Schwellenwerten einzeln in der INCI-Liste aufgeführt werden. Für Leave-on-Produkte gilt dabei ein Grenzwert von 0,001 %, für Rinse-off-Produkte ein Grenzwert von 0,01 %. | | | | Auch bei der Verwendung allgemeiner Bezeichnungen wie «Parfum» oder « Aroma» müssen einzelne Allergene separat deklariert werden, sofern ihre Konzentration die genannten Schwellenwerte überschreitet. Für neue Produkte gelten die Vorschriften ab dem 31. Juli 2026, für bereits bestehende Produkte ist ein Abverkauf bis zum 31. Juli 2028 möglich.
Wir empfehlen, Etiketten und Verpackungen frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
| | 4. Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) | | | | | Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) tritt am 12. August 2026 weitgehend verbindlich in Kraft und setzt ein starkes Zeichen für mehr Nachhaltigkeit. Ihr Ziel ist es, Verpackungsmüll deutlich zu verringern und die Wiederverwendung sowie das Recycling von Materialien noch besser zu unterstützen.
Künftig sollen Verpackungen effizienter gestaltet werden – sowohl in ihrer Grösse als auch im Gewicht –, um Ressourcen gezielt einzusparen. Auch bestimmte Einwegverpackungen werden schrittweise durch nachhaltigere Lösungen ersetzt. | | | Zusätzlich werden die Kennzeichnungspflichten erweitert und ein transparenteres Verpackungsmanagement eingeführt. Hersteller sollen vermehrt recycelte Materialien einsetzen und deren Anteil nachvollziehbar ausweisen. Damit schafft die Verordnung klare Rahmenbedingungen und eröffnet neue Möglichkeiten für verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Verpackungsdesign. | | | Die kommenden Änderungen bringen Herausforderungen mit sich – bieten aber auch grosse Chancen für mehr Nachhaltigkeit und Transparenz.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. | | | | | Monika Mönks Auditorin/Zertifiziererin NATRUE +41 (0) 62 552 10 01 | | E-Mail | | | | | Mirjam Quendt Leiterin Produkteprüfung/Zertifiziererin +41 62 865 63 05
| | E-Mail | | | | | Normen Böttcher Auditor/Zertifizierer +41 (0) 62 552 10 01 | | E-Mail | | | Herzliche Grüsse Ihr bio.inspecta NATRUE Team
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