Neue GOTS Logo Richtlinie | | | Ende Januar veröffentlichte GOTS eine neue Version des Dokuments “Conditions for the Use of Signs” , welche aktualisierte Anforderungen für die Verwendung von GOTS-Logos enthält. Die neue GOTS-Richtlinie “Conditions for the Use of Signs” tritt am 1. August 2026 in Kraft.
| | | Die wichtigsten Änderungen betreffen die Lizenznummer unterhalb des Logos. Die bisherige Lizenznummer wird durch die Zertifizierungsnummer ersetzt, eine eindeutige Kennung, die zertifizierten Unternehmen über das Global Trace-Base (GTB)-System bei der Ausstellung des ersten Geltungsbereichszertifikats zugewiesen wird. Sie finden die Zertifizierungsnummer bereits auf Ihrem GOTS-Gültigkeitsbereichszertifikat als GOTS-Lizenznummer. Das Zertifikat wird zukünftig aktualisiert, sodass die Bezeichnung „GOTS-Lizenznummer“ in „Zertifizierungsnummer“ geändert wird. | | | Weitere Änderungen umfassen: | | - Die Kennzeichnungsklasse, die Zertifizierungsstelle und die Zertifizierungsnummer müssen in Schriftart „Frutiger Next Bold“ und in einer einheitlichen Farbe gedruckt werden.
- In Online-Shops und auf Produktseiten müssen Verweise auf GOTS immer das GOTS-Logo und nicht nur eine Textbeschreibung enthalten.
| | | Alle neuen Logos müssen von CERES unter Verwendung der aktualisierten Kennzeichnungsfreigabe für GOTS-Produkte genehmigt werden. GOTS hat bestätigt, dass bereits gedruckte Anhänger und Pflegeetiketten mit dem alten Logo weiterhin verwendet werden dürfen; eine Neuetikettierung ist erst erforderlich, wenn die vorhandenen Bestände aufgebraucht sind. | | Hier ist ein Standardbeispiel für die Anbringung von GOTS-Kennzeichnungen auf Produkten | | | | | | Mit freundlichen Grüßen, Ihr CERES-CERT Team | |
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