Fachinformation Bereich Landwirtschaft | | Wichtige Informationen betreffend Bio-Kontrolle der Geflügel 2026 | | | | | Guten Tag
Gerne möchten wir Sie als Geflügelhalter über Neuerungen im Rahmen der Bio-Kontrolle informieren. Im Zuge der Hauptkontrolle wird künftig auch überprüft, ob die Einträge in der Datenbank Geflügel vollständig, fristgerecht, unvollständig oder nicht vorgenommen wurden. | | | Die Datenbank Geflügel stellt die Rückverfolgbarkeit aller Tiere der Legelinien sicher. Das beginnt beim Schlupf und endet bei der Schlachtung. Befreit von der Aufzeichnungspflicht in der Datenbank Geflügel sind alle Hobbytierhaltungen, gemäss Bio Suisse Richtlinie, Teil II, Art. 1.2.2., und alle Kleinsthaltungen mit weniger als 21 Tieren aus Legelinien.
| | Dokumente vor der Hauptkontrolle bereitstellen | | | Um eine reibungslose Durchführung der Kontrolle zu gewährleisten, bitten wir die Betriebe folgende Dokumente für die Hauptkontrolle bereitzuhalten: | | | Die Auditoren erfassen am Kontrolltag die effektiven Geflügelbestände und die Nachweise der Geflügellieferungen. | | | Falls Sie ergänzende Unterstützung beim Druck der Berichte oder der Anwendung der Datenbank Geflügel benötigen oder Fragen haben, stehen wir jederzeit zur Verfügung und wünschen Ihnen eine gute Saison.
Von Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr: | | | Hotline Landwirtschaft Administration Büro Romandie
Montag – Donnerstag, 8.30 – 12.00 Uhr Büro Svizzera italiana
| | | +41 (0) 62 865 63 33 +41 (0) 62 865 63 00 +41 (0) 21 552 29 00
+41 (0) 91 210 02 90 | | | Freundliche Grüsse
Ihr Team der bio.inspecta AG | |
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