| "Das Schweizer Erbrecht kennt keine speziellen Regelungen für die Unternehmensnachfolge. Im Gegenteil: die Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger wird durch erbrechtliche "Stolpersteine" zum Teil sogar massiv erschwert. Der Artikel von Balz Hösly, Leiter des MME-Erbrechtsteams, analysiert die heutige Rechtslage mit den wichtigsten Stolpersteinen und zeigt den Handlungsbedarf für eine Nachfolgeregelung in der laufenden Erbrechts-Revision auf." Dr. Balz Hösly, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Mediator SAV, TEP | | | | | |