Newsletter bio.inspecta
 
 
 
Probenahme-Kampagne 2017
 
 
 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
 
 
 

In Art. 30a gibt die Bio-Verordnung vor, dass die Zertifizierungsstellen Proben ziehen und auf Rückstände von Pestiziden analysieren lassen müssen. Es sollen mindestens Proben im Umfang von 5% der Anzahl Bio-kontrollierter Unternehmen entnommen und analysiert werden.

Welche Proben gezogen werden und nach welchen Stoffen gesucht werden soll, richtet sich nach einer Analyse der Gesamtsituation.

Diese Analyse ergab bei bio.inspecta, dass die diesjährigen Proben vorwiegend bei Getreide, Ölsaaten und Fleischerzeugnissen entnommen und analysiert werden.
Teilweise werden aber auch andere Produkte beprobt.

Die Proben werden unabhängig von der regulären Bio-Kontrolle gezogen. Falls Sie von dieser Stichprobe betroffen sind, werden Sie von unseren Probenehmern vorgängig telefonisch kontaktiert und das konkrete Vorgehen wird dann kurz abgesprochen.
 
 
 
Wichtig zu wissen: Es handelt sich immer um Stichproben.
 
 
 
Für die Betriebe, die wir beproben, entstehen normalerweise keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die gesamte Kampagne werden – wie bereits im vergangenen Jahr – mit einem pauschalen Beitrag von CHF 30.-- gedeckt, der jedem Betrieb, der gemäss Bio-Verordnung zertifiziert wird, in Rechnung gestellt wird.

Würde in einer Probe ein unerlaubter Rückstand nachgewiesen, so müsste die Zertifizierungsstelle den Fall gemäss den entsprechenden Weisungen des Bundesamtes für Landwirtschaft bearbeiten und klären. Die dadurch entstehenden Kosten würden dem Besitzer der Bio-Ware (zum Zeitpunkt der Probenahme) in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Schärrer Philippe
Bereichsleitung Verarbeitung & Handel
+41 (0) 62 865 63 08
philippe.schaerrer@bio-inspecta.ch
 
 



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