Zusatzkontrollen in Betrieben die gemäss der Berg- und Alp-Verordnung zertifiziert sind
 
 
 
Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde

Die Bio-Verordnung verlangt bekanntlich, dass mindestens 10% der Bio-zertifizierten Betriebe zusätzlich zur jährlichen ordentlichen Kontrolle kontrolliert werden. In welchen Betrieben diese Zusatzkontrollen stattfinden richtet sich nach einer Risikobewertung und nach dem Zufallsprinzip.
 
 
 
Siehe dazu Art. 30, Absatz 2 der Bio-Verordnung
 
 
 
 
 
 
Die Berg- und Alpverordnung kennt in Art. 12, Absatz 4 eine ähnliche Vorgabe
 
 
 
Allerdings ist hier der Anteil der zusätzlich zu kontrollierenden Betriebe nicht explizit vorgegeben. Es könnte somit sein, dass Sie als Berg- und Alp zertifizierter Betrieb von einer Zusatzkontrolle erfasst werden. Diese Kontrolle kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen, die AGB’s der bio.inspecta / q.inspecta sehen grundsätzlich beide Möglichkeiten vor. Zusatzkontrollen werden jeweils den kontrollierten Betrieben gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.

Wir bedanken uns bestens für Ihre Kenntnisnahme und stehen für weitere Informationen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Schärrer Philippe
Bereichsleitung Verarbeitung und Handel
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philippe.schaerrer@bio-inspecta.ch
 
 



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