| Die zivil- und steuerrechtlichen Parameter für Stiftungen mit gemeinnütziger Zwecksetzung und Familienstiftungen divergieren dabei sehr stark zwischen der Schweiz und ihren deutschsprachigen Nachbarländern. Das Stiftungszivilrecht und die massgeblichen steuerrechtlichen Bestimmungen der vier Länder unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die Schweiz ist ein erstklassiger Standort für gemeinnützige Stiftungen. Derzeit existieren rund 13'000 gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz, darunter zahlreiche international tätige und bekannte Stiftungen. Das schweizerische Stiftungsrecht wurde vor rund zehn Jahren einer Revision unterzogen, welche positive Neuerungen (Zweckänderungsvorbehalt des Stifters, verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen an die Rechnungslegung) gebracht hat, die die Rechtssicherheit gestärkt hat und der Leitidee eines liberalen Stiftungsrechts treu geblieben ist. Anders als in Österreich, Liechtenstein und Deutschland ist die schweizerische Stiftung für den Einsatz als privatnützige Vermögensträgerin jedoch nur beschränkt tauglich und im internationalen Vergleich nicht attraktiv. Während die zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen hervorragend sind, sind sie im Bereich der privatnützigen Familienstiftungen sehr eng. Einen kompakten Überblick über die stiftungs-und steuerrechtlichen Grundzüge liefert die soeben erschienene Publikation "Stiftungsrechtlicher Standortvergleich", welche von Spezialisten aus allen vier Ländern verfasst worden ist. | | | | | |