| Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
In Art. 30a gibt die Bio-Verordnung vor, dass die Zertifizierungsstellen Proben ziehen und auf Rückstände von Pestiziden analysieren lassen müssen. Es sollen mindestens Proben im Umfang von 5% der Anzahl Bio-kontrollierter Unternehmen entnommen und analysiert werden.
Welche Proben gezogen werden und nach welchen Stoffen gesucht werden soll, richtet sich nach einer Analyse der Gesamtsituation.
Diese Analyse ergab bei bio.inspecta, dass die diesjährigen Proben vorwiegend bei Getreide, Ölsaaten und Fleischerzeugnissen entnommen und analysiert werden. Teilweise werden aber auch andere Produkte beprobt.
Die Proben werden unabhängig von der regulären Bio-Kontrolle gezogen. Falls Sie von dieser Stichprobe betroffen sind, werden Sie von unseren Probenehmern vorgängig telefonisch kontaktiert und das konkrete Vorgehen wird dann kurz abgesprochen. | | | | | |