| Hilfsstoffe: Listung Ammoniumhydroxid, als Hilfsstoff für Überzugsmittel bei Eiern. (Anhang 3. Teil B, Ziff. 2)
Import:
Neu liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Liste der Zertifizierungsstellen und Kontrollbehörden beim WBF (und nicht mehr beim BLW). Begehren für die Aufnahme in diese Liste sind an das BLW zu richten. Die Liste wird neu als Anhang in die WBF-Bio-V integriert (Bio-V Art. 23a, WBF-Bio-V Anhang 4a).
Einführung des Kontrollsystems TRACES (Trade Control and Expert System) der EU für die digitale Abwicklung der Kontrollbescheinigungen (Bio-V Art. 24, WBF-Bio-V Art. 16a, Art. 16b, Art. 16c Abs. 1, 4 und 5, Art. 16d, Art. 16f Abs. 2, 3, 4, 6 und 7).
Die Verwendung von TRACES wird für die Schweizer Importeure erst ab dem Jahr 2019 definitiv, bis zum 31. Dezember 2018 können Kontrollbescheinigungen noch nach bisherigem Recht ausgestellt werden (Bio-V Art. 39m). Vorderhand sind die Kontrollbescheinigungen nach wie vor via inspectanet zur Genehmigung einzureichen. Die Prüfung der Import-Kontrollbescheinigungen via TRACES ist möglich, wenn der Betrieb im System validiert wurde. Der Beginn der Validierung durch bio.inspecta erfolgt im März, wodurch die elektronischen Kontrollbescheinigungen ab März erstellt werden könnten. | | | | | |