| Die Validierung Ihres Betriebes erfolgt durch die bio.inspecta. Sobald die Validierung abgeschlossen ist, können die Kontrollbescheinigungen (Certificate of Inspection - COI) im TRACES erstellt werden. Nach der Umstellung auf das System TRACES werden die Kontrollbescheinigungen in Papierform grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Beachten Sie, dass für die Ausstellung der COI sämtliche «Akteure» im TRACES registriert und validiert sein müssen, beispielsweise: der Exporteur, Importeur, erster Empfänger, Zolllager oder Unternehmung bei einer aktiven Veredelung.
Die Kontrollbescheinigung muss den Vorgaben nach Anhang 9 Teil A oder dem Muster in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 entsprechen (Art. 16c SR 910.181). Das Zollager und die aktive Veredelung finden sich in Feld 19 der Kontrollbescheinigung (Art. 16e SR 910.181), welche auf die Aufbereitung von Verpacken oder Umpacken sowie Etikettierung beschränkt ist.
Betriebe, welche aktive Veredelung im EU-Raum durchführen lassen, können sich bei bio.inspecta vor der Registrierung in TRACES melden um das Vorgehen zu besprechen. | | | | | |