Korrigenda zum Newsletter von gestern 10.12.2018
 
 
 
Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde
 
 
 
Leider ist uns im Newsletter, den Sie gestern erhalten haben, ein Fehler unterlaufen. Das Lecithin ist nicht von der Verlängerung der Übergangsbestimmung betroffen. Das bedeutet, dass Lecithin (E 322) bereits ab dem 1. Januar 2019 in biologischer Qualität eingesetzt werden muss.

Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen und diese Korrigenda zur Kenntnis zu nehmen.
 
 
 
Den korrigierten Newsletter finden Sie hier (bitte klicken)
 
 
 

Mit freundlichen Grüssen
 
 
 
bio.inspecta AG
Ueli Steiner
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