| Leider ist uns im Newsletter, den Sie gestern erhalten haben, ein Fehler unterlaufen. Das Lecithin ist nicht von der Verlängerung der Übergangsbestimmung betroffen. Das bedeutet, dass Lecithin (E 322) bereits ab dem 1. Januar 2019 in biologischer Qualität eingesetzt werden muss.
Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen und diese Korrigenda zur Kenntnis zu nehmen. | | | | | |