Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
In Art. 30a der Bio-Verordnung steht, dass die Zertifizierungsstellen Proben ziehen und auf Rückstände von nicht erlaubten Stoffen analysieren müssen. Die Anzahl der Proben soll mindestens der Anzahl von 5% der kontrollierten Unternehmen entsprechen.
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