Das ist neu im Biolandbau

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie in der Vorbereitung Ihres Betriebes für das kommende Jahr optimal unterstützen zu können. Die Betriebsführung wird durch viele Faktoren beeinflusst. Auch Anpassungen des Regelwerks und veränderte Anforderungen der zuständigen Stellen müssen berücksichtigt werden.

  • Soeben sind die Neuerungen 2020 für den Biolandbau erschienen. Damit Ihnen genügend Zeit für allfällige Anpassungen zur Verfügung steht, lassen wir Ihnen die Broschüre «das gilt neu im Biolandbau» verzögerungslos zukommen
  • In wenigen Tagen wird Sie auch ein Informationsschreiben von uns erreichen, welches Sie über die Möglichkeit informiert, in Zukunft nötige Nährstoff- oder Futterbilanzen vorgängig zur Kontrolle durch uns berechnen zu lassen. Auf diese Weise lassen sich Direktzahlungskürzungen in Kantonen vermeiden, welche das Vorliegen einer Bilanz am Kontrolltag als Bedingung vorgeben.
  • Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Preisliste 2020 einige Marktanpassungen und ein verändertes, kundenfreundliches Outfit erfuhr. Auf unserer Homepage ist diese ersichtlich.

Das gilt neu im Biolandbau

Selbstverständlich stehen wir Ihnen wie bisher gerne für Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Gratis-Hotline (062 865 63 33).

Wir wünschen Ihnen einen guten, sorgenfreien Winter und Glück in Haus und Stall.

bio.inspecta AG
Ueli Steiner
Geschäftsführer
+41 (0) 62 865 63 21
ueli.steiner@bio-inspecta.ch

bio.inspecta AG
Martin Schmutz
Bereichsleiter Landwirtschaft
+41 (0) 62 865 63 59
martin.schmutz@bio-inspecta.ch




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