Sanktionsreglement
 
 
 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Viele Normen haben ihre eigenen Sanktionsreglemente. Die Zertifizierungsstelle stützt sich bei ihrer Beurteilung auf diese Reglemente ab, wie beispielsweise das Sanktionsreglement von Bio Suisse für das Knospe-Label oder dasjenige von der Agro Marketing Schweiz für das Suisse Garantie-Label.

Gewisse Normen, als Beispiel die Schweizerische Bio-Verordnung oder die Berg- und Alpverordnung kennen für den Bereich Verarbeitung und Handel jedoch kein vorgegebenes Sanktionsreglement. Hier regelt die Zertifizierungsstelle die Sanktionierung selber.

Das Sanktionsreglement von bio.inspecta/q.inspecta wurde überarbeitet und in allen Landessprachen auf unserer Internetseite publiziert. Sie können sich jederzeit online über mögliche Sanktionen bei Abweichungen von Vorgaben informieren.
 
 
 
Sanktionsreglement
 
 
 
Für weiterführende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
 
 
 


Philippe Schärrer
Bereichsleitung Verarbeitung und Handel
+41 (0) 62 865 63 08
philippe.schaerrer@bio-inspecta.ch
 
 
 



Julia Winter
Leitung Zertifizierungsstelle
+41 (0) 62 865 63 24
julia.winter@bio-inspecta.ch
 
 
 
Freundliche Grüsse
 
 
 
bio.inspecta AG

Ueli Steiner
+41 (0)62 865 63 21
ueli.steiner@bio-inspecta.ch
bio.inspecta Romandie

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rolf.schweizer@bio-inspecta.ch
 
 



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