Änderungen der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181)
Sehr geehrte Kundin Sehr geehrter Kunde
Wir möchten Sie hiermit über Änderungen der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) informieren, die die Verarbeitung von Bio-Produkten betreffen.
Per 1.1.2019 müssen folgende Zusatzstoffe in biologischer Qualität eingesetzt werden. Bisher durften diese Zusatzstoffe auch in konventioneller Qualität eingesetzt werden:
Lecithin (E 322)
Carnaubawachs (E 903)
Ebenfalls per 1.1. 2019 müssen die folgenden Verarbeitungshilfsstoffe in biologischer Qualität eingesetzt werden. Auch diese Hilfsstoffe waren bisher in konventioneller Qualität zulässig:
Pflanzenöle
Carnaubawachs
Ab dem 1.1.2019 müssen für die Herstellung von Hefe und Hefeprodukten folgende Stoffe in biologischer Qualität eingesetzt werden, die bisher in konventioneller Qualität erlaubt waren: