Neuigkeiten für Verarbeitungs- und Handelsbetriebe von biologischen Produkten
 
 
 
Geschätzte Kundinnen und geschätzte Kunden

Im Dezember 2016 haben wir Sie über die Neuigkeiten der Verordnung über die biologische Landwirtschaft WBF, SR 910.81. informiert.

Wir haben für Sie diese Änderungen wie folgt zusammengestellt:
 
 
 
Die neue Liste der zugelassenen Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe finden Sie bis am 31.12.2017 hier
 
 
 

Handel und Import
 
 
 
Der Geltungsbereich des bestehenden Äquivalenz-Arrangements zwischen der Schweiz und Kanada wird gegenseitig auf Importe und Wein erweitert. Die Befristung zur Aufnahme von Japan und Tunesien wird verlängert bis Ende 2018.

Anpassungen bei den zuständigen Behörden und in den Listen der Zertifizierungsstellen bei Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Japan, Kanada, Neuseeland, Tunesien und den Vereinigten Staaten von Amerika (WBF Bio-V Anhang 4, Länderliste).
 
 
 
Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling.
 
 
 
bio.inspecta AG

Schärrer Philippe
Bereichsleitung Verarbeitung & Handel
+41 (0) 62 865 63 08
philippe.schaerrer@bio-inspecta.ch
 
 
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