| Der Geltungsbereich des bestehenden Äquivalenz-Arrangements zwischen der Schweiz und Kanada wird gegenseitig auf Importe und Wein erweitert. Die Befristung zur Aufnahme von Japan und Tunesien wird verlängert bis Ende 2018.
Anpassungen bei den zuständigen Behörden und in den Listen der Zertifizierungsstellen bei Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Japan, Kanada, Neuseeland, Tunesien und den Vereinigten Staaten von Amerika (WBF Bio-V Anhang 4, Länderliste). | | | | | |