| Aufgrund einer starken Zunahme von schwierigen oder gar gefährlichen Situationen wegen zugeparkten Tempo-30-Zonen ruft die Gemeinde Beringen die Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf und fordert die strikte Beachtung der Verkehrsvorschriften.
Gerade in Quartierstrassen wie z.B. „Klösterli“ oder „Postberg“ kommt es regelmässig vor, dass ein Durchkommen aufgrund von auf der Strasse parkierten Fahrzeugen kaum oder gar nicht möglich ist. Das erschwerte Passieren gilt nicht nur für Privatfahrzeuge, sondern in besonderem Masse auch für Kehrichtfahrzeuge oder - und das ist gerade im Notfall nicht akzeptabel - für Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Krankenwagen.
Zu bedenken ist auch, dass gerade die Quartierstrassen in den Tempo-30-Zonen von Schülern mit ihren Velos als Schulweg benutzt werden, für die dann aufgrund von parkierten Fahrzeugen neue Gefahrensituationen entstehen.
Aus diesen Gründen ist zu beachten, dass neben parkierten Fahrzeugen zwingend eine Strassenbreite von 3.20m frei zu halten ist.
Die Vorschriften bezüglich Parken sind in Tempo-30-Zonen nicht speziell geregelt, sondern richten sich nach den allgemeinen Vorschriften gemäss Strassenverkehrsgesetz (Artikel 37 SVG) und Verkehrsregelverordnung (Artikel 19 VRV). So dürfen gemäss Art. 37 Abs. 2 Fahrzeuge nicht dort angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen.
Unter Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.0), Art. 107 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SVV; SR 741.21), Art. 13 des kantonalen Strassengesetzes vom 18. Februar 1980 (StrG; SHR 725.100) und § 5b der Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung) vom 7. Juli 1992 (SHR 741.011), behält sich der Gemeinderat bei Notwendigkeit vor, Parkverbote einzurichten.
Unberechtigtes Parkieren im Kreuzungs- und Kurvenbereich sowie vor Hydranten wird in jedem Fall bei der Polizei angezeigt.
Der Gemeinderat Beringen bittet die Bevölkerung um entsprechende Mithilfe, denn: Richtiges Parkieren kann Leben retten!
Bauverwaltung Beringen | | | | | |