Liebe Bäuerinnen und Bauern! Liebe AMAG.A.P. und GRASP Kundinnen und Kunden!
Wir versorgen Sie zum Saisonstart mit Informationen rund um die AMAG.A.P. und GRASP Kontrolle und Zertifizierung Ihres Betriebes. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, damit wir die Kontrolle und Zertifizierung Ihres Betriebes möglichst reibungslos abwickeln können.
| | Wir benötigen den Registrierungsantrag für die Durchführung einer Zertifikatsverlängerung und auch für die Planung des Kontrollzeitpunktes und der Dauer - vor allem wenn Sie neue Produkte anbauen.
Daher bitten wir Sie, den vollständig ausgefüllten Registrierungsantrag (alle 3 Seiten) an uns zurück zu senden.
| | agroVet GmbH Königsbrunner Strasse 8 2202 Enzersfeld bei Wien, Österreich enzersfeld@agrovet.at Fax: 02262/672214-33 | | 2. Unterlagen für AMAG.A.P. und GRASP 2022 | | Die aktuellen Unterlagen für AMAG.A.P. finden sie auf der Internetseite der AMA Marketing GmbH. | | Die Unterlagen für die GRASP Kontrolle und das aktuelle Tarifblatt finden sie auf unserer Homepage unter der Lasche "Dokumente". | | 3. Das aktuelle Tarifblatt und unser Zertifizierungsprogramm | | Steigende Anforderungen an unsere Kontrollen seitens der Akkreditierungsbehörde und GLOBALG.A.P. führen dazu, dass die AMAG.A.P. und GRASP Kontrollen zunehmend länger dauern. Der Preis für die Kontrolle beinhaltet 3 Stunden für AMAG.A.P. und 1,5 Stunden für die GRASP Kontrolle. Mehrzeit bei der Kontrolle und die Bearbeitung von Sanktionen werden im ¼ Stunden Takt mit Euro 90,- pro Stunde verrechnet. | | 4. GRASP NEU!!! Auslagerung von Produktionsschritten an Subunternehmer inkl. GRASP | | Bei der Auslagerung von Arbeitsschritten an Subunternehmer müssen diese, wenn sie Mitarbeiter dafür einsetzen, auch die GRASP Richtlinien lt. den Allgemeinen Richtlinien von GLOBALG.A.P. für GRASP einhalten.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, wenn Sie GRASP evaluiert werden und Arbeitsschritte an Dritte (Subunternehmer) auslagern möchten. | | - Alle Erstkontrollen müssen zur Ernte stattfinden und eine eventuelle Produkthandhabung muss kontrolliert werden.
- Alle neuen Kulturen müssen zur Ernte kontrolliert werden.
- Folgekontrollen: mindestens jedes 2. Jahr muss die Hauptkontrolle zur Ernte erfolgen.
| | Dies sind Vorgaben von GLOBALG.A.P., siehe Allgemeines Regelwerk Crop Rules 4.1 Zeitpunkt der Kontrolle. Sowohl wir als Kontrollstelle als auch Sie als Produzenten sind zur Einhaltung dieser Vorgaben vertraglich verpflichtet. Daher bitten wir Sie um Kooperationsbereitschaft bei der Terminvereinbarung, um zu verhindern, dass Produkte nicht zertifiziert werden können oder Zertifikate ablaufen.
| | Kontrolle VOR der Ernte: Es können nicht alle Kontrollpunkte geprüft werden. Entweder wir führen dann eine separate Stichprobe zur Ernte durch oder wir schließen die Kontrolle mit NICHT bestanden ab. Sie übermitteln uns Dokumente und Fotos mit denen wir die Kontrollpunkte zur Ernte prüfen können: Einhaltung der Wartefrist, Fotos der Erntehygiene
Kontrolle NACH der Ernte: Alle Kontrollpunkte zur Ernte müssen von uns geprüft werden können. Auch hier brauchen wir Nachweise über die Einhaltung der Hygienevorschriften bei der Ernte (z. B. Fotos, Videos von Erntemaschinen, Arbeitskräften, Gerätschaften).
| | Es kann erst ein Zertifikat ausgestellt werden, wenn alle Kontrollpunkte geprüft und alle Regelverstöße behoben wurden. | | Eine Ausnahme davon besteht, wenn die Ernte vertraglich ausgeschlossen werden kann, z. B. wenn die Ernte durch den Abnehmer erfolgt und dies auch vertraglich geregelt wurde. Die Auslagerung der Ernte an den Abnehmer (Subunternehmer) ist nicht ausgenommen und das Formular „Auslagerung von Produktionsschritten“ muss ausgefüllt werden! | | 6. Unterlagen AMA-Marketing | | Die AMA Marketing hat viel Arbeit in die Erarbeitung von Unterlagen gesteckt, die die Vorgaben von GLOBALG.A.P. erfüllen. Sie sind als Vorlagen für standardisierte Prozesse zu bewerten.
Die Vorlagen müssen jedoch an die tatsächlichen betrieblichen Prozesse angepasst werden.
Alle betrieblichen Prozesse und Abläufe müssen berücksichtigt werden, z. B. komplexere Verarbeitung, Schneiden, weitere Wege, empfindlichere Produkte.
| | - Allergene: Beachten Sie die Möglichkeit der Einschleppung von Allergenen über die Fruchtfolge oder von Nachbarfeldern (z. B. Weizen, Mais, Soja, etc.). Allergene sind in der Gefahrenanalyse Punkt 4 „Neue Standorte“ unter Sonstige Faktoren einzutragen.
- Gefahrenanalyse Punkt 4 „Neue Standorte“, Aufzeichnungsblätter S. 15: Auch im Falle einer neuen Kultur muss diese Gefahrenanalyse durchgeführt und dokumentiert werden
| | Die Aufzeichnungsblätter und Gefahrenanalysen der AMA stellen eine Hilfestellung für die Dokumentationen dar. Es gibt keine Formvorgaben. Auch andere Vorlagen dürfen verwendet werden, solange alle Anforderungen erfüllt sind. | | 7. Produkthandhabung – Aushang Essen, Trinken, Kaugummi kauen verboten | | In den Einrichtungen für die Produkthandhabung (Lagern, Kühlen, Waschen, Sortieren, Abpacken) ist das Essen, Trinken, Kaugummikauen oder Rauchen verboten bzw. auf ausgewiesene Bereiche zu beschränken. | | 8. Kulturen/Produkte Liste von GLOBALG.A.P. | | Im Rahmen der AMAG.A.P. Zertifizierung können wir nur Produkte zertifizieren, die in der GLOBALG.A.P. Produkteliste enthalten sind. | | 9. Corona-Maßnahmen im Betrieb | | Auch auf betrieblicher Ebene, ist die Auseinandersetzung mit den Gefahren und der Verhinderung der Übertragung des Corona-Virus notwendig. AMA-Dokumente zum Umgang mit den Gefahren durch das Corona-Virus finden Sie auf der AMA-Info Seite. | | - AMA-Leitfaden zu COVID 19
- Checkliste für Betriebe zum Schutz von MitarbeiterInnen und dem Betrieb
- Hygiene und Schulungen Covid-19
| | Bitte informieren Sie uns, wenn Sie
• eine neue Kultur anbauen. Die Kontrolle muss zur Ernte der neuen Kultur stattfinden. Nicht zur Ernte kontrollierte Kulturen können nicht zertifiziert werden und scheinen somit nicht am Zertifikat auf. • bisher keine Produkthandhabung durchgeführt haben und jetzt damit beginnen (lagern, kühlen, sortieren, waschen, verpacken). • damit beginnen, nicht zertifizierte Ware der gleichen Kultur zuzukaufen (Parallelproduktion, Paralleleigentum)
| | 11. Ausnahme von der Verantwortlichkeit für die Produkthandhabung möglich | | Die Produkthandhabung ist immer Teil der Kontrolle, solange das Produkt im Besitz des Produzenten bleibt.
Ausnahme: wenn die Produkthandhabung durch den Abnehmer durchgeführt wird, sich jedoch noch im Besitz des Produzenten befindet: Wenn eine schriftliche Vereinbarung (z.B. Vertrag) zwischen Abnehmer und Betrieb besteht, die bestätigt, dass der Betrieb keine Kontrolle über die Produkthandhabung (Lagerung, Kühlung, Waschen, Sortierung, Verpackung) hat und dass das Produkt nicht mehr zum Betrieb zurückkommt, ist der Betrieb von der Verantwortlichkeit für das Produkt entbunden. | | 12. Link zur Suche der Rückstandshöchstwerte (MRL) für Produkte | | Die Einhaltung der Pflanzenschutzmittel-Rückstandshöchstwerte liegt in Ihrer Verantwortung als Erzeuger von Lebensmitteln. Daher müssen Sie über die maximal erlaubten Höchstwerte von Pestizid-Rückständen in Ihren Produkten Bescheid wissen. Wir empfehlen die entsprechenden Dateien für Ihre Produkte abzulegen bzw. abzuspeichern.
| | Die 5 häufigsten Abweichungen 2021: | | Hauptkriterien / Major Musts…100 % müssen erfüllt werden | | - Grundunterweisung wurde nicht oder nur mangelhaft durchgeführt
- Subunternehmer haben nicht bestätigt, dass sie die AMAG.A.P. Richtlinien einhalten (siehe Formular „Auslagerung von Produktionsschritten“)
- Pflanzenschutz: Kontrollgänge und Dokumentation der Schadfaktoren wurden nicht dokumentiert; PS Dokumentation wurde nicht oder nur mangelhaft durchgeführt, es wurden nicht alle Erfordernisse dokumentiert
- Mengenfluss (erzeugt/gelagert/verkauft) wurde mangelhaft dokumentiert; Pro registrierter Kultur sind zumindest einmal jährlich die Fläche, Erntemenge in t/Stück/Kisten, Verkaufsmenge, Abnehmer, Lagerbestand und Verluste zu erfassen. Gibt es bei einem Produkt mehrere Abnehmer, oder Verarbeitungsware müssen mehrere Zeilen ausgefüllt werden. Zukäufe von zertifizierten sowie nicht zertifizierten Kulturen müssen ebenfalls in der Mengenbilanz erfasst werden (siehe Formular „Mengenbilanz).
- Selbsteinschätzung wurde mangelhaft ausgefüllt: Alle Fragen der Selbsteinschätzung müssen beantwortet werden. Alle Fragen, die mit NEIN oder NICHT RELEVANT beantwortet werden, müssen kommentiert werden, d. h. es muss eine Begründung/Erklärung angegeben werden. Die betrieblichen Gegebenheiten müssen in der Selbsteinschätzung berücksichtigt werden.
| | Nebenkriterien / Minor Musts… 95 % müssen erfüllt werden | | - Es wurde keine Fortbildungsveranstaltung besucht
- Am Betrieb gibt es keinen Ersthelfer/keine Ersthelferin
- Pflanzenschutzmittel Bestandsliste wird nicht oder mangelhaft geführt
- Es ist keine gültige Grund-Bodenuntersuchung vorhanden
- Es ist keine gültige Überprüfung der Pflanzenschutzspritze vorhanden
| | Die vollständige und gewissenhafte Bearbeitung der AMA-Marketing Dokumente hilft, bei der Kontrolle wertvolle Zeit zu sparen und die Kosten der Kontrolle auf ein Mindestmaß zu beschränken. | | 14. Abnehmer braucht/will keine AMAG.A.P. Kennzeichnung des Produkts am Lieferschein | | Falls der Abnehmer, z. B. NÖS keine Kennzeichnung der AMAG.A.P. Ware am Lieferschein wünscht, ist eine schriftliche Bestätigung des Abnehmers bei der Kontrolle vorzulegen. | | 15. Stichprobenkontrollen | | Wie in den letzten Jahren, müssen wir auch 2022 wieder auf 10 % der AMAG.A.P.-Betriebe unangekündigte Stichprobenkontrollen durchführen. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass auf Ihrem Betrieb heuer 2 Kontrollen durchgeführt werden. Da es sich hier um die Vorgaben der AMA handelt, bitten wir Sie um Verständnis. | | Bei Fragen steht Ihnen das Team der agroVet GmbH sehr gerne zur Verfügung! | | DI Roswitha Six Fachbetreuung AMAG.A.P. +43 (0)2262 672214-63 r.six@agrovet.at Standort Enzersfeld
DI Otto Freudhofmaier Fachbetreuung AMAG.A.P. +43 (0)2262 672214 o.freudhofmaier@agrovet.at Standort Enzersfeld
| | DI Klaus Petrakovics Bereichsleitung pflanzliche Produkte +43 (0)2262 672214 k.petrakovics@agrovet.at Standort Enzersfeld
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