Liebe Bäuerinnen und Bauern,
wir informieren Sie zum Saisonstart wieder zur AMAG.A.P. Kontrolle und Zertifizierung Ihres Betriebes.
| | 1. Die Unterlagen für 2023 finden Sie im Internet auf der Homepage der AMA Marketing: | | Auf Wunsch werden die Aufzeichnungsblätter von der AMA auch per Post verschickt. Bitte dort anfragen.
Bei den Gefahrenanalysen kann die Gefahrenbeurteilung für maximal 3 Folgejahre bestätigt werden. Im 4. Jahr muss es dann wieder einmal komplett neu ausgefüllt werden. Die genaue Vorgehensweise ist in den Gefahrenanalysen auf Seite 11 und 14 beschrieben.
Bitte füllen Sie diese Formulare, an Ihren Betrieb angepasst, aus. Sie können die Formulare auch auf Ihren PC ausfüllen. Wichtig ist, dass die Angaben aktuell sind.
| | 2. Registrierungsantrag muss jedes Jahr neu erstellt werden. | | Wir entlasten Sie, indem wir den Registrierungsantrag im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle erstellen. | | Aus den folgenden Gründen muss der Registrierungsantrag vorab ausgefüllt und an uns gesendet werden: | | - Im Falle einer Zertifikatsverlängerung, wenn die Kontrolle nicht vor Ablauf des Zertifikats erfolgen kann.
- Wenn auf Ihrem Betrieb heuer neue oder andere Kulturen angebaut werden.
| | Bitte füllen Sie den Registrierungsantrag bis zum 15.4. aus (alle 3 Blätter) und senden Sie ihn an uns unterschrieben zurück (per Post oder Email). | | Sollten sie heuer keine zu zertifizierende Kultur anbauen, brauchen wir von Ihnen ein Kündigungsschreiben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. | | - Die Ernte 2023 darf nicht mit dem Zertifikat aus dem Vorjahr verkauft werden
- Bei begründeten Zweifeln (Ernte schon im Gange, Kündigung bei Zertifikatslaufzeit bis kurz vor der Ernte) ist laut Standard eine Kontrolle durchzuführen
- Bei einer Zertifikatsverlängerung ist eine Hauptkontrolle verpflichtend
| | 4. Kontrolle der Ernte und Kontrolle der Produkthandhabung (Lager, Sortieren, Waschen, etc.) | | - Alle Erstkontrollen müssen zur Ernte stattfinden und eine eventuelle Produkthandhabung muss kontrolliert werden.
- Alle neuen Kulturen müssen zur Ernte kontrolliert werden.
- Folgekontrollen: mindestens jedes 2. Jahr muss die Hauptkontrolle zur Ernte erfolgen.
| | o Eine Ausnahme davon besteht, wenn die Ernte vertraglich ausgeschlossen werden kann. Der Vertrag legt fest, dass das Produkt schon am Feld verkauft wird.
o Falls aus gerechtfertigten Gründen eine Kontrolle der Ernte nicht möglich ist, führen wir kostenpflichtige Zusatzkontrollen durch.
o Wird die Ernte an den Abnehmer ausgelagert, dh er fungiert als Subunternehmer, muss das Formular „Auslagerung von Produktionsschritten“ ausgefüllt werden!
| | 5. Angepasste Reinigungspläne | | Siehe Aufzeichnungsblätter Kapitel 10. und 11. Seite 13 und 14.
Die Reinigungsintervalle an den Betrieb anpassen und dokumentieren:
z. B. Holzkisten für Kartoffellagerung: Datum vor der Einlagerung, 1-mal jährlich z. B. Sortierraum: täglich, wöchentliches Datum und Datum der Grundreinigung z. B. Erntebehelfe: Messer: täglich | | „Bei Bedarf“….genügt nicht!!! Ein Datum muss vorhanden sein! | | 6. In Innenräumen sind nur giftfreie Rattenköder erlaubt! | | Zertifizierte Produkte für die Direktvermarktung unterliegen auch den Bestimmungen und werden kontrolliert: | | - Produkthandhabung (Lager, Abpacken, …)
- Rückverfolgbarkeit bis zum Feld mit Kistenzettel
- Nachvollziehbarer Mengenfluss (Aufzeichnung Erntemenge, Menge auf Lager, verkaufte Mengen)
| | In den Einrichtungen für die Produkthandhabung (Lagern, Kühlen, Waschen, Sortieren, Abpacken) ist das Essen, Trinken, Kaugummikauen oder Rauchen verboten bzw. auf ausgewiesene Bereiche zu beschränken. | | 9. Häufigste Abweichungen 2022 | | Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig alle Unterlagen für die AMAG.A.P. Prüfung auf Vollständigkeit zu kontrollieren, um spätere Probleme mit der rechtzeitigen Zertifizierung zu vermeiden. Bei einer nachträglichen Bearbeitung von Unterlagen wird der Zeitaufwand extra verrechnet. | | 9.1. Hauptkriterien (es müssen 100% erfüllt sein). | | Reihung der Abweichungen nach Häufigkeit:
1. Grundunterweisung (Formular 5 der Aufzeichnungsblätter bzw. 1.10.5. der Kontrollpunkte)
2. Rückverfolgbarkeit der Produkte nicht gegeben (Kistenzettel, Lieferscheine, Warenbegleitdokumente) Falls der Abnehmer, (wie z. B. NÖS) keine Kennzeichnung der AMAG.A.P. Ware am Lieferschein wünscht, ist eine schriftliche Bestätigung des Abnehmers bei der Kontrolle vorzulegen.
3. Dokumentation der PSM Anwendung oft ungenügend • Anwendungs-Zeitpunkt • Festgestellter Schadfaktor (Rundgänge) • Wetterbedingungen bei Anwendung
4. Mengenbilanzen der erzeugten Kulturen: Erntemenge, Menge auf Lager, Verkaufsmenge. Kontrolliert wird der Mengenfluss es aktuellen Jahres. Findet die Kontrolle bei einer Kultur vor der Ernte statt, wird der Mengenfluss aus dem Vorjahr überprüft.
| | 9.2. Nebenkriterien (95% der Nebenkriterien müssen erfüllt werden)
| | Reihung der Abweichungen nach Häufigkeit:
1. Ausbildung für geschultem Ersthelfer fehlt (Erste-Hilfe-Kurs soll nicht älter als 5 Jahre sein)
2. Besuch einer Fortbildungsveranstaltung
3. Notfallpläne und Aushänge
4. Lagerliste für Pflanzenschutzmittel und Düngemittel
5. Inhalt des Erste Hilfe Kasten ist abgelaufen bzw. fehlen die Augen-Spülflaschen im Bereich der PSM-Anrüstung
| | 10. Stichprobenkontrollen | | Wie in den letzten Jahren, werden auch 2023 wieder auf 10 % der AMAG.A.P.-Betriebe unangekündigte Stichprobenkontrollen durchgeführt. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass auf Ihrem Betrieb heuer 2 Kontrollen stattfinden. Da es sich hier um die Vorgaben der Richtlinie handelt, bitten wir Sie um Verständnis. | | 11. Tarifblatt und Zertifizierungsprogramm | | Auf unserer Homepage finden sie das aktuelle Tarifblatt und unser Zertifizierungsprogramm. | | Bei Fragen steht Ihnen das Team der agroVet GmbH sehr gerne zur Verfügung! | | DI Roswitha Six Fachbetreuung AMAG.A.P. +43 (0)2262 672214 r.six@agrovet.at Standort Enzersfeld | | DI Otto Freudhofmaier Fachbetreuung AMAG.A.P. +43 (0)2262 672214 o.freudhofmaier@agrovet.at Standort Enzersfeld | |
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