Fachinformation Bereich Landwirtschaft

RAUS auf die Weide – was gilt?

Geschätzte Betriebsleiterin, geschätzter Betriebsleiter

Am 6. Februar 2023 haben unsere KontrolleurInnen mit den Biokontrollen sowie den Kontrollen der öffentlich-rechtlichen Programme gestartet. Nun sind bereits über 2200 Kontrollen durchgeführt worden - Zeit für ein erstes Fazit.
Besonders fällt uns auf, dass Sie als Betriebsleiter*in sehr gut auf die Kontrollen vorbereitet sind. Die Dokumente sind in den allermeisten Fällen vollständig vorhanden und korrekt nachgetragen.

Ein herzliches Dankeschön dafür!

Nicht zuletzt werden die Betriebe im Stall und auf dem Feld offenkundig professionell und mit viel Fachwissen geführt.

Hofverarbeitung – zertifizierte Lohnverarbeiter

Als Biobetrieb können Sie Ihre Produkte durch nicht-zertifizierte Lohnverarbeiter (mit Lohnverarbeitungsvertrag) oder durch zertifizierte Lohnverarbeiter veredeln lassen. Achten Sie bei der Auswahl des zertifizieren Lohnverarbeiters darauf, dass dieser für die gewünschten Produkte (Bsp. Salsiz vom Lamm) zertifiziert ist. Produkte, für die der Lohnverabeiter nicht zertifiziert ist, können nicht als Bio anerkannt werden.

Fragen Sie den Lohnverarbeiter im Zweifel an und verlangen Sie die Produkteliste.

RAUS und Weidebeitrag – was gilt?

Bald beginnt die Weidesaison. Für alle Biobetriebe ist die Einhaltung des Basis-RAUS-Programms Pflicht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit des RAUS-Weidebeitrags für Rindvieh, für Betriebe mit mind. 70 % Weideanteil in der Vegetationsperiode. Ein Überblick:

alt_text

*Bio Suisse–Betriebe müssen sich wie bis anhin zusätzlich an die 25 % TS-Regel halten.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem in folgenden Merkblättern:

  • Merkblatt Agridea
  • Bericht Bio-Aktuell inkl. Berechnungstool

Vorbereitung Biokontrolle und Fragen

Nutzen Sie für die Vorbereitung Ihrer Biokontrolle unsere Checkliste. Diese finden Sie unter folgendem Link.

Checkliste

Wir bedanken uns bestens für Ihre Kenntnisnahme. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung.

Hotline Frick
Tel. 062 865 63 33

Montag – Freitag
08.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00

Freundliche Grüsse

bio.inspecta AG

Martin Schmutz
Bereichsleiter Landwirtschaft

bio.inspecta Romandie

Rolf Schweizer
Geschäftsführer Romandie


Impressum:

bio.inspecta AG
q.inspecta GmbH
Ackerstrasse 117
CH-5070 Frick
+41 (0) 62 865 63 00
info@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Romandie
Route de Lausanne 14
CH-1037 Etagnières
+41 (0) 21 552 29 00
romandie@bio-inspecta.ch

bio.inspecta Svizzera italiana
Via Emilio Bossi 6
CH-6901 Lugano
+41 (0) 91 210 02 90
contatto@bio-inspecta.ch

Facebook Instagram Lincedin YouTube
Member of: