Fachinformation Bereich Landwirtschaft

Start der Weidesaison – das gilt es jetzt zu beachten

Guten Tag ,

Mit dem Beginn der Vegetationsperiode nimmt die Weidesaison Fahrt auf. Damit rücken auch die Anforderungen an den regelmässigen Auslauf ins Freie wieder verstärkt in den Fokus.

Gemäss Bioverordnung ist für nahezu alle Tierarten die Teilnahme am RAUS-Programm verpflichtend. Eine Ausnahme bildet die Kaninchenhaltung, für die die BTS-Anforderungen gelten.

Bei Knospe-Schweinen ist ab dem 24. Lebenstag ein permanent zugänglicher Auslauf vorgeschrieben. Säugende Sauen und ihre Ferkel müssen während der Säugezeit an mindestens 20 Tagen Zugang zum Auslauf erhalten. Muttersauen dürfen eine Woche vor dem Abferkeln einzeln in einer Abferkelbucht gehalten werden. Für Galtsauen wird die Weide empfohlen, ansonsten ist ein Wühlbereich Pflicht.

Geflügel auf Bio-Suisse-Betrieben hat täglich Zugang zur Weide und zum Aussenklimabereich.

Bei starkem Wind, während und bis einen Tag nach starkem Niederschlag, bei Schnee oder während der Vegetationsruhe kann der Weidezugang durch einen Schlechtwetterauslauf ersetzt werden, welcher maximal zu einem Drittel bedeckt und mit scharrfähigem Material ausgestattet ist.

Für Rinder und Pferde gilt zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober: An mindestens 26 Tagen pro Monat ist Weidegang zu gewähren. Von der Weidepflicht ausgenommen sind auf Knospe-Betrieben lediglich Kälber bis 160 Tage, Zuchtstiere und Tiere zur Kälbermast, wenn ein permanenter Laufhof zur Verfügung steht. Abweichend zu den RAUS-Anforderungen des Bundes müssen Schafe und Ziegen auf Knospebetrieben während der Vegetationsperiode täglich geweidet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 25 % des Tagesbedarfs über Weidefutter gedeckt wird.

Nicht zu vergessen: Der Weidegang ist spätestens alle drei Tage zu dokumentieren. Bei durchgehendem Weidezugang genügt ein Eintrag zu Beginn und am Ende der entsprechenden Periode.

Witterungs- oder bodenbedingt kann es vorkommen, dass Weidegang nicht möglich ist. In diesen Fällen ist ein Auslauf im Laufhof sicherzustellen. Dies gilt auch während der ersten zehn Tage der Galtzeit. Regionale Ausnahmen, etwa bei späterem Vegetationsbeginn, werden kantonal geregelt.

Auch die Flächenanforderungen sind zu beachten: Für Pferde werden acht Aren pro Tier gefordert (ab fünf Tieren ist eine Reduktion um 20 % möglich), für Rinder vier Aren pro Tier. Zusätzlich müssen Rinder auf Knospebetrieben an Weidetagen mindestens 25 % ihres Futterbedarfs über die Weide aufnehmen.

Die Kombination aus eingeschränkter Kraftfuttergabe und den Vorgaben zur Weidefütterung führt auf vielen Knospe-Betrieben zur Teilnahme am GMF-Programm (graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion). Dabei ist zu beachten, dass bei Kontrollen eine aktuelle Futterbilanz vorliegen muss, sofern nicht ausschliesslich betriebseigenes Wiesen- und Weidefutter eingesetzt wird.

Wir wünschen Ihnen nun einen gelungenen Auftakt in die Weidesaison. Mit unserer Hotline stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ihr Team der bio.inspecta AG


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